Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- im Vereinigten Königreich: Vorschriften, nach denen die Zuständigkeit begründet wird durch:
a) die Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten während dessen vorübergehender Anwesenheit im Vereinigten Königreich
b) das Vorhandensein von Vermögenswerten des Beklagten im Vereinigten Königreich oder
c) die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vereinigten Königreich durch den Kläger.
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- in Gibraltar beim Supreme Court of Gibraltar oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen beim Magistrates' Court über den Attorney General of Gibraltar.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- in Gibraltar beim Supreme Court of Gibraltar oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen beim Magistrates' Court.
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
- ein einziger auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf.