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Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Rumänien
Rumänien
Flag of Romania

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Romania
Recognising and Enforcing Judgments In Civil And Commercial Matters - Brussels I Regulation
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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Die nationalen Zuständigkeitsvorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2 sind:

Artikel 1066-1082 in Buch VII „Internationales Zivilverfahrensrecht“, Titel I „Internationale Zuständigkeit der rumänischen Gerichte“ des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

Das Landgericht (tribunal) (Artikel 1 Absatz 1 des Artikels I/2 des Gesetzes Nr. 191/2007 zum Erlass der Dringlichkeitsverordnung Nr. 119/2006 über die zur Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen nach dem EU-Beitritt Rumäniens notwendigen Maßnahmen, in geänderter Fassung; Artikel 95 Absatz 1 der rumänischen Zivilprozessordnung)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

In Rumänien ein Berufungsgericht (Curtea de apel) (Artikel 96 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung).

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

Berufung (Artikel 97 Absatz 1 der rumänischen Zivilprozessordnung)

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