Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
Artikel 1103 und 1110 der Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego).
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
beim Sąd Okręgowy
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
beim Sąd Apelacyjny
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
mit einer Kassationsbeschwerde beim Sąd Najwyższy