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Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Lettland
Lettland
Flag of Latvia

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Latvia
Recognising and Enforcing Judgments In Civil And Commercial Matters - Brussels I Regulation
* mandatory input

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- in Lettland: Abschnitt 27 sowie die Absätze 3, 5, 6 und 9 des Abschnitts 28 der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in Lettland beim rajona (pilsētas) tiesa.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in Lettland beim Apgabaltiesa.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- in Lettland: ein Rechtsbehelf beim Augstākā tiesa.

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