Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
in Luxemburg: Artikel 14 und 15 des Zivilgesetzbuches (Code civil).
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
in Luxemburg beim Präsidenten des tribunal d'arrondissement.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
in Luxemburg bei der Cour supérieure de Justice als Berufungsinstanz für Zivilsachen;
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
in Luxemburg: die Kassationsbeschwerde.