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Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Zypern
Zypern
Flag of Cyprus

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Cyprus
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung
* muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- in Zypern: Artikel 21 Absatz 2 des Gerichtsgesetzes (Gesetz Nr. 14 von 1960) in geänderter Fassung.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in Zypern beim Bezirksgericht (Επαρχιακό Δικαστήριο) oder im Fall von Unterhaltsentscheidungen beim Familiengericht (Οικογενειακό Δικαστήριο).

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in Zypern beim Bezirksgericht (Επαρχιακό Δικαστήριο) oder im Fall von Unterhaltsentscheidungen beim Familiengericht (Οικογενειακό Δικαστήριο).

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- in Zypern: Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht (Διοικητικό Δικαστήριο).

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