Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
in Griechenland: Artikel 40 der Zivilprozessordnung (Κώδικας Πολιτικής Δικονομίας).
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
in Griechenland beim Μονομελές Πρωτοδικείο.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
in Griechenland beim Εφετείο.
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
in Griechenland: die Kassationsbeschwerde