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Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Kroatien
Kroatien
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Croatia
Recognising and Enforcing Judgments In Civil And Commercial Matters - Brussels I Regulation
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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Artikel 54 des Gesetzes über die Beilegung von Gesetzeskollisionen mit den Rechtsvorschriften anderer Länder in Bezug auf bestimmte Beziehungen (Zakon o rješavanju sukoba zakona s propisima drugih zemalja u određenim odnosima);

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

Für Zivilsachen sind die Amtsgerichte (općinski sudovi; Sing. općinski sud) zuständig, bei Handelssachen liegt die Zuständigkeit bei dem Städtischen Zivilgericht Zagreb (Općinski građanski sud u Zagrebu) und den Handelsgerichten (trgovački sudovi; Sing. trgovački sud);

 

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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

Rechtsbehelfe in Zivilsachen können über die zuständigen Amtsgerichte bei den zuständigen Gespanschaftsgerichten (županijski sudovi; Sing. županijski sud) eingelegt werden, während Rechtsbehelfe in Handelssachen über die zuständigen Handelsgerichte beim Hohen Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske) eingelegt werden müssen.

 

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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

Rechtsbehelfe sind beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien (Vrhovni sud Republike Hrvatske) einzulegen.

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