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Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Der Antrag gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2008/52/EG wird beim Präsidenten des Bezirksgerichts (Tribunal d'arrondissement) hinterlegt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, gegen die die Vollstreckung der Mediationsvereinbarung beantragt wird, ihren Wohnsitz und - bei Fehlen eines Wohnsitzes - ihren Aufenthaltsort hat. Verfügt diese Person weder über einen Wohnsitz noch über einen Aufenthaltsort in Luxemburg, wird der Antrag dem Präsidenten des Bezirksgerichtes des Ortes zugeleitet, an dem die Mediationsvereinbarung zu vollstrecken ist.

Anschriften:

Bezirksgericht Luxemburg

Cité judiciaire, L – 2080 Luxembourg

 

Tribunal d'arrondissement de Diekerich

Palais de Justice

Place Guillaume

L-9237 Diekirch

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