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Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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* muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Die Gerichte, die für die Vollstreckbarkeit der aus der Mediation hervorgehenden Vereinbarungen zuständig sind, sind die Gerichte, die materiell für den Streitfall zuständig wären.

Wenn die Mediation von einem Notar als Mediator durchgeführt wird, kann die daraus resultierende Vereinbarung die Form einer notariellen Urkunde annehmen. Diese notarielle Urkunde, die mit der Vollstreckungsklausel versehen ist, stellt ebenso wie ein Urteil einen Vollstreckungstitel dar.

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