Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Die Gerichte, die für die Vollstreckbarkeit der aus der Mediation hervorgehenden Vereinbarungen zuständig sind, sind die Gerichte, die materiell für den Streitfall zuständig wären.
Wenn die Mediation von einem Notar als Mediator durchgeführt wird, kann die daraus resultierende Vereinbarung die Form einer notariellen Urkunde annehmen. Diese notarielle Urkunde, die mit der Vollstreckungsklausel versehen ist, stellt ebenso wie ein Urteil einen Vollstreckungstitel dar.