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Mediation

Griechenland
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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* muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Zuständig für die Engegennahme von Anträgen gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Richtlinie ist die Geschäftsstelle des mit einem Einzelrichter besetzten erstinstanzlichen Gerichts (Γραμματεία του Μονομελούς Πρωτοδικείου) des Bezirks, in dem die Mediation durchgeführt wurde.

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