Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
1. Rät ein Gericht, vor dem ein Verfahren eingeleitet wurde, den Parteien zur Mediation und wird im Mediationsverfahren eine Vereinbarung erzielt, so ist dieses Gericht für Anträge auf Vollstreckbarerklärung der Vereinbarung zuständig.
2. In allen anderen Fällen sind Anträge auf Vollstreckbarerklärung an den Master of the High Court zu richten.