Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Wenn Sie in Nordirland den Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung durchsetzen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag nach den im Folgenden beschriebenen Verfahren stellen:
• Wenn Sie noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, müssen Sie entweder beim High Court oder bei einem der anderen Gerichte (siehe Link) einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung stellen.
• Wenn Sie jedoch bereits an einem laufenden Verfahren vor einem Gericht in Nordirland beteiligt sind, richten Sie den Antrag auf Vollstreckbarerklärung der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung an das Gericht, bei dem ihr Verfahren anhängig ist.
Eine Liste der Gerichte finden Sie unter dem folgenden Link: Courts and Tribunals