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Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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* muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Die Vertragsparteien können den Inhalt ihrer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung vollstrecken lassen. Sie können entweder bei Gericht beantragen, dass die Mediationsvereinbarung in ein vollstreckbares Urteil umgewandelt wird, oder die Vereinbarung von einem Notar (közjegyző) öffentlich beurkunden lassen (közokirat).

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