Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Die Vertragsparteien können den Inhalt ihrer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung vollstrecken lassen. Sie können entweder bei Gericht beantragen, dass die Mediationsvereinbarung in ein vollstreckbares Urteil umgewandelt wird, oder die Vereinbarung von einem Notar (közjegyző) öffentlich beurkunden lassen (közokirat).