Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Wenn es um die Vollstreckung einer nach Prozessbeginn vor einem Gericht geschlossenen Mediationsvereinbarung geht, ist das Gericht zuständig, das die im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung aufgenommen hat. Bei im Rahmen eines Mediationsverfahrens geschlossenen Vereinbarungen ist das erstinstanzliche Gericht am Ort der Unterzeichnung der Vereinbarung zuständig.