Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Nach Kapitel 474 des Maltesischen Gesetzbuchs - Mediationsgesetz - können die Parteien, oder eine Partei mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen, beantragen, dass der Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung aufgrund einer Mediation gemäß Kapitel 12 des Maltesischen Gesetzbuchs - Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung - vollstreckbar wird. Der Inhalt einer solchen Vereinbarung ist vollstreckbar, sofern er nationalem Recht nicht entgegensteht. Der Inhalt der Vereinbarung kann von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde in einem Urteil, einer Entscheidung oder einer öffentlichen Urkunde im Einklang mit dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wird, vollstreckbar gemacht werden. Welches Gericht zuständig ist, kann Kapitel 12 des Maltesischen Gesetzbuchs entnommen werden. Die zuständige Behörde ist das Malta Mediation Centre, Palazzo Laparelli, South Street, Valletta, VLT1100, Malta.