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Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

In der Tschechischen Republik sind für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 folgende Organe zuständig:

- alle Kreisgerichte in Angelegenheiten, in denen die sachliche Zuständigkeit gemäß dem einzelstaatlichen Verfahrensrecht bei den Kreisgerichten liegt,
- alle Bezirksgerichte in Angelegenheiten, in denen die sachliche Zuständigkeit gemäß dem einzelstaatlichen Verfahrensrecht bei den Bezirksgerichten liegt,
- alle Notare.

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