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Beweisaufnahme (Neufassung)

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Beweisaufnahme
* muss ausgefüllt werden

Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Außer den Gerichten gibt es keine anderen Behörden.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Kreisgericht (sąd rejonowy)

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Keine Angabe.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Die Unterlagen können per Post übermittelt werden.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Keine Angabe.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Keine Angabe.

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