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Beweisaufnahme (Neufassung)

Bulgarien
Bulgarien
Flag of Bulgaria

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Bulgaria
Beweisaufnahme
* muss ausgefüllt werden

Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Gerichte.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Ersuchen um Beweisaufnahme sind an das Bezirksgericht (rayonen sad) zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beweisaufnahme erfolgen soll.

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium

Direktion Internationale Justizielle Zusammenarbeit und Europaangelegenheiten

Abteilung Internationale Zusammenarbeit in Zivilsachen

Tel.: +359 2 9237 413

+359 2 9237 544

+359 2 9237 576

Fax: +3592 9809223

E-Mail: civil@justice.government.bg

Anschrift: ul. Slavyanska No 1

1040 Sofia

Bulgarien

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Ersuchen um Beweisaufnahme und Mitteilungen eines anderen Mitgliedstaates sind in bulgarischer Sprache abzufassen.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Ersuchen um Beweisaufnahme und sonstige Mitteilungen können per Post an die Bezirksgerichte gesandt werden.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Für die Genehmigung einer unmittelbaren Beweisaufnahme und praktische Hilfestellung in diesem Prozess ist in der Republik Bulgarien das Provinzgericht (okrazhen sad) zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beweisaufnahme erfolgen soll.

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Die Republik Bulgarien implementiert keine Übereinkünfte oder Vereinbarungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten, die auf die weitere Vereinfachung der Beweisaufnahme abzielen, und hat auch keine solchen Übereinkünfte und Vereinbarungen abgeschlossen.

Die Verordnung hat Vorrang vor Vereinbarungen, die die Republik Bulgarien mit anderen Mitgliedstaaten geschlossen hat, soweit diese die Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen betreffen.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Derzeit beabsichtigt Bulgarien nicht, von der Möglichkeit der vorzeitigen Nutzung des dezentralen IT-Systems Gebrauch zu machen.

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