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Beweisaufnahme (Neufassung)

Rumänien
Rumänien
Flag of Romania

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Romania
Taking Evidence
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Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Keine Angabe.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Bitte beachten Sie, dass die Fassung dieses Artikels Rumänisch in der Originalsprache kürzlich geändert wurde. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Das Bezirksgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beweise erhoben werden sollen.

 

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.

Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium

Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept Internațional și Cooperare Judiciară)

Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)

Strada Apolodor 17, Sector 5, Bucharest 050741

Tel.: +40 37204 1077 Sekretariat, Fax: +40 37204 1079, E-Mail: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Nur Rumänisch.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Post oder Fax.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Justizministerium

Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept Internațional și Cooperare Judiciară)

Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)

Strada Apolodor 17, Sector 5, Bucharest 050741

Tel.: +40 37204 1077 Sekretariat, Fax: +40 37204 1079

E-Mail: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Keine Angabe.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Keine Angabe.

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