Artikel 67 (a)
      
      
        
                Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:
The International Child Abduction and Contact Unit
Victory House
30-34 Kingsway
London WC2B 6EX
Tel.: +44 (0) 20 3681 2608
Fax: +44 (0) 20 3681 2763
E-Mail: icacu@offsol.gsi.gov.uk
        
            Artikel 67 (b)
      
      
        
                Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Englisch, Französisch.
        
            Artikel 67 (c)
      
      
        
                Für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe eines Kindes – Artikel 45 Absatz 2: Englisch, Französisch.
        
            Artikel 21 und 29
      
      
        
                Anträge gemäß den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:
- in England und Wales beim High Court of Justice– Principal Registry of the Family Division.
        
            Artikel 33
      
      
        
                Der Rechtsbehelf gemäß Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:
- in England und Wales beim High Court of Justice – Principal Registry of the Family Division.
        
            Artikel 34
      
      
        
                Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur eingelegt werden:
- in England und Wales beim Court of Appeal.
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