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Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Familienrecht – Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
* muss ausgefüllt werden

Artikel 67 (a)

Die gemäß Artikel 53 bestimmte Zentrale Behörde ist die folgende:

die Generaldirektion für Justizverwaltung (Direcção-Geral da Administração da Justiça)

Av. D. João II, No 1.08.01 D/E, Pisos 0, 9-14

PT - 1990-097 Lissabon

Tel: (+351) 217 906 500 – (+351) 217 906 200/1

Fax: (+351) 211 545 116 – (+351) 211 545 100

E-Mail: criancas@dgaj.mj.pt

Website: https://dgaj.justica.gov.pt/

Artikel 67 (b)

Die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch, Englisch und Französisch.

Artikel 67 (c)

Die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe des Kindes zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch und Englisch.

Artikel 21 und 29

Für die in den Artikeln 21 und 29 genannten Fälle sind folgende Stellen zuständig:

- die Abteilung für Jugend- und Familienangelegenheiten des Amtsgerichts (Juízo de Família e Menores); oder, falls nicht vorhanden,

- die lokale Zivilabteilung des Amtsgerichts (Juízo Local Cível), falls vorhanden; ansonsten

– die Abteilung mit allgemeiner Zuständigkeit des Amtsgerichts (Juízo Local de Competência Genérica).

Artikel 33

Rechtsbehelfe gemäß Artikel 33 sind bei dem Rechtsmittelgericht (Tribunal da Relação) einzulegen.

Artikel 34

Gemäß Artikel 34 der Verordnung kann nur beim Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunal de Justiça) Revision (recurso restrito à matéria de direito) eingelegt werden.

 

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