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Im Bereich der Ziviljustiz werden die einschlägigen Informationen über das Vereinigte Königreich auf dem Europäischen Justizportal im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2026 verfügbar bleiben.

Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

Gibraltar
Gibraltar
Flag of Gibraltar

Artikel 67 (a)

Ministry of Education

Justice and International Exchange of Information

771 Europort

Gibraltar

Artikel 67 (b)

Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Englisch, Französisch.

Artikel 67 (c)

Die Sprachen, die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht zugelassen sind: Englisch, Französisch.

Artikel 21 und 29

Anträge nach den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten zu stellen:

- in Gibraltar beim Supreme Court.

Artikel 33

Der Rechtsbehelf nach Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:

- in Gibraltar beim Supreme Court.

Artikel 34

Rechtsbehelfe nach Artikel 34 können nur eingelegt werden:

- in Gibraltar beim Court of Appeal.

 

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