Artikel 67 (a)
Ministry of Education
Justice and International Exchange of Information
771 Europort
Gibraltar
Artikel 67 (b)
Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Englisch, Französisch.
Artikel 67 (c)
Die Sprachen, die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht zugelassen sind: Englisch, Französisch.
Artikel 21 und 29
Anträge nach den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten zu stellen:
- in Gibraltar beim Supreme Court.
Artikel 33
Der Rechtsbehelf nach Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:
- in Gibraltar beim Supreme Court.
Artikel 34
Rechtsbehelfe nach Artikel 34 können nur eingelegt werden:
- in Gibraltar beim Court of Appeal.
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