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Im Bereich der Ziviljustiz werden die einschlägigen Informationen über das Vereinigte Königreich auf dem Europäischen Justizportal im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2026 verfügbar bleiben.

Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

Nordirland
Nordirland
Flag of Northern Ireland

Artikel 67 (a)

Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:

Operational Policy Branch

Northern Ireland Courts and Tribunals Service – NICTS (Gerichtsdienst Nordirland)

Department of Justice

4th Floor Laganside House

23-27 Oxford Street

Belfast

BT1 3LA

Nordirland

E-Mail: InternationalChildAbduction@courtsni.gov.uk

Artikel 67 (b)

Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Englisch, Französisch.

Artikel 67 (c)

Die Sprachen, die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe des Kindes zugelassen sind: Englisch, Französisch.

Artikel 21 und 29

Anträge nach den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten zu stellen:

- in Nordirland beim High Court of Justice.

Artikel 33

Der Rechtsbehelf nach Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:

- in Nordirland beim High Court of Justice.

Artikel 34

Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur eingelegt werden:

- in Nordirland beim „Northern Ireland Court of Appeal“.

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