1 Register in den Mitgliedstaaten mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
- Grundbuch
- Wohnungseigentumsregister
- Personenstandsregister
- Register zur Erfassung des ehelichen Güterstandes/Register zur Erfassung des Güterstandes eingetragener Lebenspartnerschaften
- Testamentsregister
- Register für Europäische Nachlasszeugnisse
- Register für bewegliches Eigentum (z. B. Kraftfahrzeuge, Boote, Schiffe, Flugzeuge, Waffen)
- Unternehmensregister
- Wertpapierregister
- Insolvenzregister
- Register für Versicherungen und Altersversorgungen
2 Angaben in den unter Punkt 1 aufgeführten Registern der Mitgliedstaaten
Grundbuch
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Im Grundbuch werden Informationen über die eingetragene Immobilie zusammen mit den Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten, auf denen die Eintragung basiert, gespeichert. Im Grundbuch befinden sich auch Pläne der eingetragenen Immobilien.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
116, Casa Bolino, West Street, Valletta
- Gibt es regionale Register?
Nein.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nicht zutreffend.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Ja, sie sind zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Nicht zutreffend.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Zur Verfügung gestellt werden können Informationen, die für Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche, Finanzkriminalität usw. relevant sind.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nicht zutreffend.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Per E-Mail und per Post.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
Im Allgemeinen in maltesischer oder englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
In Papierform oder elektronischer Form, je nach Fall.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Dies hängt von der Art des Ersuchens und der Art der Behörde ab. Die Gebühr kann in bar oder per Scheck entrichtet werden.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Die Eintragung erfolgt auf der Grundlage einer Causa-Mortis-Erklärung zur Erbfolge.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann? Zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie
Die Causa-Mortis-Erklärung zur Erbfolge und in bestimmten Fällen ein Plan der Immobilie.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Durch die Eintragung einer Immobilie entsteht ein Rechtsanspruch auf die eingetragene Immobilie.
Wohnungseigentumsregister
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Im Wohnungseigentumsregister werden Informationen über die eingetragenen Eigentümergemeinschaften sowie die jeweiligen Verwalter und Gemeinschaftsordnungen zur Regelung der Eigentümergemeinschaften gespeichert.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
116, Casa Bolino, West Street, Valletta
- Gibt es regionale Register?
Nein.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nicht zutreffend.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Ja, sie sind zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Nicht zutreffend.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Zur Verfügung gestellt werden können Informationen, die für Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche, Finanzkriminalität usw. relevant sind.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nicht zutreffend.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Per E-Mail und per Post.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
Im Allgemeinen in maltesischer oder englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
In Papierform oder elektronischer Form, je nach Fall.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Dies hängt von der Art des Ersuchens und der Art der Behörde ab. Die Gebühr kann in bar oder per Scheck entrichtet werden.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Die Eintragung erfolgt auf der Grundlage einer Causa-Mortis-Erklärung zur Erbfolge.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann?
Die Causa-Mortis-Erklärung zur Erbfolge und in bestimmten Fällen ein Plan der Immobilie.
Zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Durch die Eintragung einer Immobilie entsteht ein Rechtsanspruch auf die eingetragene Immobilie.
Personenstandsregister
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Gemäß Artikel 239 des Civil Code (maltesisches Zivilgesetzbuch) in Kapitel 16 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) werden „im öffentlichen Melderegister in Malta alle Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die sich auf der Insel Malta ereignet haben, sowie die in den Artikeln 244 und 285 genannten Urkunden eingetragen; im öffentlichen Melderegister in Gozo werden alle Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die sich auf den Inseln Gozo und Comino ereignet haben, eingetragen.“
Vereinfacht ausgedrückt werden also alle Urkunden zu in Malta erfolgten Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen in einem der vier Register (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) eingetragen. Dasselbe gilt für im Ausland von einer dort zuständigen Behörde ausgestellte oder eingetragene Urkunden zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen maltesischer Bürger, die letztlich in Malta eingetragen werden.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Anschrift:
Onda Building
Aldo Moro Road
Marsa
Telefon:
+356 2590 4230
E-Mail-Adresse: pubreg.civilstatus@gov.mt
- Gibt es regionale Register?
Ja, eines in Gozo. Gemäß Artikel 2 des Public Registry Act (Gesetz über das öffentliche Register) in Kapitel 56 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) darf es nur „ein öffentliches Melderegister in Malta und ein weiteres in Gozo“ geben.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Eine Kopie aller Eintragungen im öffentlichen Melderegister (Malta) wird an das öffentliche Melderegister (Gozo) übermittelt und umgekehrt. Nach dem Gesetz werden die beiden jedoch als getrennte Einheiten betrachtet.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Behörden eines anderen Mitgliedstaats können sich unter den oben genannten Kontaktdaten an das öffentliche Melderegister (Malta) wenden.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Ja, nach Artikel 251 Absatz 1 des Civil Code (maltesisches Zivilgesetzbuch) in Kapitel 16 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) können die in den vorstehenden Artikeln genannten Registerbücher, Akten und Unterlagen von jeder Person eingesehen werden.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Beschränkungen gelten nur im Falle einer Adoption. In solchen Fällen ist nur die adoptierte Person oder der Adoptivelternteil berechtigt, Informationen anzufordern.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja, allerdings nur in bestimmten Fällen.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Es gibt bestimmte Behörden (in der Regel Ermittlungs- oder Statistikbehörden), die gesetzlich berechtigt sind, alle erforderlichen Informationen zu erhalten, die in Geburts-, Eheschließungs-, Lebenspartnerschafts- sowie Sterbeurkunden eingetragen sind. In diesen Fällen erfragt das öffentliche Melderegister (Malta) vor der Übermittlung der angeforderten Daten die besondere Rechtsvorschrift, nach der diese nationale Behörde berechtigt ist, Daten anzufordern.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Aus Gründen des Datenschutzes gibt das öffentliche Melderegister (Malta) keine Daten an Personen oder Behörden weiter, die nicht gesetzlich dazu berechtigt sind, solche Daten anzufordern. Jede nationale Behörde kann jedoch eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde online beantragen oder sich direkt an das öffentliche Melderegister in Valletta wenden, wenn sie über die erforderlichen Angaben verfügt (z. B. Name, Vorname, Ausweisnummer sowie Geburts-, Eheschließungs-, Lebenspartnerschaftschließungs- oder Sterbedatum).
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Die ersuchende Behörde hat mindestens den Vor- und Nachnamen der betreffenden Person, die Ausweisnummer und das jeweilige Datum der Geburt, Eheschließung oder des Todes anzugeben.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nein, die ersuchende Behörde muss keine Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nein, um eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde zu erhalten, ist es nicht erforderlich, darauf hinzuweisen, dass die Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 angefordert werden.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Die ersuchende Behörde kann die Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde beim öffentlichen Melderegister online über den folgenden Link beantragen: https://certifikati.identita.gov.mt/en/Home
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
Die Informationen können entweder in maltesischer Sprache oder in englischer Sprache angefordert werden.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Die vom öffentlichen Melderegister ausgestellten Urkunden sind eine beglaubigte Kopie des registrierten und im Archiv des öffentlichen Registers aufbewahrten Originals. Auf Wunsch wird die entsprechende Urkunde in Papierform ausgestellt und per Post an die im Online-Antrag angegebene Anschrift versendet.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
Die Informationen werden sowohl in maltesischer als auch in englischer Sprache bereitgestellt. Falls das mehrsprachige Formular zu der Urkunde angefordert wird, kann das öffentliche Melderegister außerdem nur die vollständige Fassung einer solchen Urkunde ausstellen (und nicht die Auszugsfassung).
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Die Gebühr für die vollständige Fassung der angeforderten Urkunde beträgt 9,95 EUR, während die Gebühr für einen Auszug (mit den wichtigsten Informationen) 2,50 EUR beträgt. Wenn das mehrsprachige Formular angefordert wird, müssten weitere 10 EUR zusätzlich zusammen mit der Gebühr von 9,95 EUR für die vollständige Fassung der Urkunde gezahlt werden. Die Gebühren sind online zu entrichten.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Nicht zutreffend.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
Register zur Erfassung des ehelichen Güterstandes – Register zur Erfassung des Güterstandes eingetragener Lebenspartnerschaften
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Die im Register gespeicherten Informationen sind in Artikel 28 des Notarial Profession and Notarial Archives Act (Notariats- und Notariatsarchivordnung) in Kapitel 55 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) festgelegt.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Anschrift: Public Registry Searches Unit (Referat für Abfragen im öffentlichen Melderegister), 34 Archbishop Street Valletta
- Gibt es regionale Register?
Ja, eines in Gozo.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Ja.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nein.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Die Informationen sind öffentlich zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Es gibt keine Beschränkungen.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Sie kann eine Personensuche nach Übertragungen, Verbindlichkeiten und Rückzahlungen durchführen.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Die Registerbehördenleitung ist verpflichtet, jeder Person, die eine Abfrage beantragt, eine Bescheinigung aller bezüglich einer Einzelperson im Register eingetragenen Vorrechte oder über die Eintragung von Urkunden, an denen diese Einzelperson beteiligt war, auszustellen. Eine Anfrage kann nur dann nicht bearbeitet werden, wenn die für die Durchführung einer Abfrage erforderlichen Informationen unzureichend sind.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Dieses Referat bewahrt keine Abschriften des Inhalts von Testamenten auf. Der Notar legt einen Vermerk über das Testament vor, der das Datum und die Art der Urkunde sowie die Benennung des Erblassers enthält. Um Informationen über den Inhalt eines Testaments zu erhalten, ist es notwendig, sich an den Notar zu wenden, der das Testament beurkundet hat.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Vor- und Nachname der verstorbenen Person, Vor- und Nachnamen der Eltern, einschließlich der Geburtsnamen, Geburtsort. Die Behörde muss auch einen die Abfrage betreffenden Zeitraum angeben.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nein.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Auf dem Online-Portal kann eine Suchanfrage vorgenommen werden.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Beglaubigte Abschrift in Papierform.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
Rechnung und Auftrag sind in englischer Sprache abgefasst. Das eigentliche Abfrageergebnis besteht jedoch aus Mitteilungen entweder in englischer oder in maltesischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Ja, es fällt eine Gebühr an und die Zahlung kann entweder in bar, mit Karte, per Scheck oder online erfolgen.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
Testamentsregister
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Die im Register gespeicherten Informationen sind in Artikel 28 des Notarial Profession and Notarial Archives Act (Notariats- und Notariatsarchivordnung) in Kapitel 55 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) festgelegt.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Anschrift: Public Registry Searches Unit (Referat für Abfragen im öffentlichen Melderegister), 34 Archbishop Street Valletta
- Gibt es regionale Register?
Ja, eines in Gozo.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Ja.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nein.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Die Informationen sind öffentlich zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Es gibt keine Beschränkungen.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Sie kann eine Personensuche nach Übertragungen, Verbindlichkeiten und Rückzahlungen durchführen.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Die Registerbehördenleitung ist verpflichtet, jeder Person, die eine Abfrage beantragt, eine Bescheinigung aller bezüglich einer Einzelperson im Register eingetragenen Vorrechte oder über die Eintragung von Urkunden, an denen diese Einzelperson beteiligt war, auszustellen. Eine Anfrage kann nur dann nicht bearbeitet werden, wenn die für die Durchführung einer Abfrage erforderlichen Informationen unzureichend sind.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Dieses Referat bewahrt keine Abschriften des Inhalts von Testamenten auf. Der Notar legt einen Vermerk über das Testament vor, der das Datum und die Art der Urkunde sowie die Benennung des Erblassers enthält. Um Informationen über den Inhalt eines Testaments zu erhalten, ist es notwendig, sich an den Notar zu wenden, der das Testament beurkundet hat.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Vor- und Nachname der verstorbenen Person, Vor- und Nachnamen der Eltern, einschließlich der Geburtsnamen, Geburtsort. Die Behörde muss auch einen die Abfrage betreffenden Zeitraum angeben.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nein.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nein.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Auf dem Online-Portal kann eine Suchanfrage vorgenommen werden.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Beglaubigte Abschrift in Papierform.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
Rechnung und Auftrag sind in englischer Sprache abgefasst. Das eigentliche Abfrageergebnis besteht jedoch aus Mitteilungen entweder in englischer oder in maltesischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Ja, es fällt eine Gebühr an und die Zahlung kann entweder in bar, mit Karte, per Scheck oder online erfolgen.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
Register für Europäische Nachlasszeugnisse
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Die im Register gespeicherten Informationen sind in Artikel 28 des Notarial Profession and Notarial Archives Act (Notariats- und Notariatsarchivordnung) in Kapitel 55 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) festgelegt.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Anschrift: Public Registry Searches Unit (Referat für Abfragen im öffentlichen Melderegister), 34 Archbishop Street Valletta
- Gibt es regionale Register?
Ja, eines in Gozo.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Ja.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nein.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Die Informationen sind öffentlich zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Es gibt keine Beschränkungen.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Sie kann eine Personensuche nach Übertragungen, Verbindlichkeiten und Rückzahlungen durchführen.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Die Registerbehördenleitung ist verpflichtet, jeder Person, die eine Abfrage beantragt, eine Bescheinigung aller bezüglich einer Einzelperson im Register eingetragenen Vorrechte oder über die Eintragung von Urkunden, an denen diese Einzelperson beteiligt war, auszustellen. Eine Anfrage kann nur dann nicht bearbeitet werden, wenn die für die Durchführung einer Abfrage erforderlichen Informationen unzureichend sind.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Dieses Referat bewahrt keine Abschriften des Inhalts von Testamenten auf. Der Notar legt einen Vermerk über das Testament vor, der das Datum und die Art der Urkunde sowie die Benennung des Erblassers enthält. Um Informationen über den Inhalt eines Testaments zu erhalten, ist es notwendig, sich an den Notar zu wenden, der das Testament beurkundet hat.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Vor- und Nachname der verstorbenen Person, Vor- und Nachnamen der Eltern, einschließlich der Geburtsnamen, Geburtsort. Die Behörde muss auch einen die Abfrage betreffenden Zeitraum angeben.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nein.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nein.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Auf dem Online-Portal kann eine Suchanfrage vorgenommen werden.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Beglaubigte Abschrift in Papierform.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
Rechnung und Auftrag sind in englischer Sprache abgefasst. Das eigentliche Abfrageergebnis besteht jedoch aus Mitteilungen entweder in englischer oder in maltesischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Ja, es fällt eine Gebühr an und die Zahlung kann entweder in bar, mit Karte, per Scheck oder online erfolgen.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Es ist ratsam, sich mit einem Notar in Verbindung zu setzen.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
Schiffsregister
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Eingetragene Angaben zum Schiff, eingetragene Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Registrar General of Shipping & Seamen (Registrierstelle für den Seeverkehr und Seeleute)
Merchant Shipping Directorate (Direktion für Handelsschifffahrt)
Authority for Transport in Malta (Behörde für Verkehr in Malta)
Lija LJA 2021
- Gibt es regionale Register?
Nein.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nicht zutreffend.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Die im Register gespeicherten Informationen sind öffentlich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Nicht zutreffend.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Für die Bereitstellung von Informationen, die öffentlich sind, ist keine Genehmigung erforderlich.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Alle Informationen, die öffentlich sind.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Sind die betreffenden Informationen nicht öffentlich zugänglich, dürfen sie einer anderen nationalen Behörde nur auf Anordnung eines Gerichts in Malta oder auf Ersuchen der örtlichen Polizei bereitgestellt werden.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Vor- und Nachname der Person, Reisepassnummer und/oder Ausweisnummer.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Vorzugsweise Kopie des Reisepasses und/oder Personalausweises.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nicht unbedingt. Die Anfrage wird bearbeitet.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Per E-Mail.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Auf elektronischem Weg übermittelte Kopie.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
In englischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Es fallen keine Gebühren an, es sei denn, eine ausländische Behörde fordert eine amtliche Kopie des Registereintrags an.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Dies ist in Artikel 35 des Merchant Shipping Act (Handelsschifffahrtsgesetz) in Kapitel 234 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) geregelt. Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Notarielle Erklärung zur Bestätigung des Testaments der verstorbenen Person, ihrer Erben und der von den einzelnen Erben gehaltenen Anteile. Die Erklärung muss mit einer Apostille versehen sein.
- Abschrift des Testaments
- Erklärung der Übermittlung
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Der Name des Schiffes.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Die Eintragung dient als Nachweis des Eigentumsrechts und beruht auf Originaldokumenten, die vom Schiffseigner vorgelegt wurden.
Register der Handelsgesellschaften
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Das Register enthält Informationen über alle Arten von Handelsgesellschaften, wie sie im Companies Act (Gesetz über Handelsgesellschaften) in Kapitel 386 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) vorgesehen sind.
Die Angaben umfassen den Namen der Handelsgesellschaft, die Registernummer, die eingetragene Anschrift, das Gründungsdatum, die Höhe des Gesellschaftskapital, das wiederum in genehmigtes Gesellschaftskapital und gezeichnetes Gesellschaftskapital unterteilt wird, die Anzahl der von den einzelnen Anteilseignern gehaltenen Anteile und den eingezahlten prozentualen Anteil der jeweiligen Anteile, Name, Anschrift, nationale Ausweisnummer und Staatsangehörigkeit der Verantwortlichen der Gesellschaft, Name, Anschrift, nationale Ausweisnummer und Staatsangehörigkeit der Anteilseigner, Name, Anschrift, nationale Identifikationsnummer und Staatsbürgerschaft des gesetzlichen und gerichtlichen Vertreters, Status der Gesellschaft (aktiv, in Verschmelzung, in Umwandlung, in Auflösung oder Löschung), Angaben zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, Optionsscheinnummer und ‑anschrift, alle der Registrierstelle zur Eintragung übermittelten Mitteilungen und alle Veröffentlichungen. Im Falle von Gesellschaften, die sich in Auflösung befinden, enthält das Portal auch den Namen und die Anschrift des Liquidators.
Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, Ausgabeland zu allen wirtschaftlichen Eigentümern aller Handelsgesellschaften.
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Malta Business Registry (Unternehmensregister Malta), AM Business Centre, Labour Road, Zejtun ZTN 2401 – Malta
Tel.: +356 22582300
Website: https://mbr.mt/
Portal: https://registry.mbr.mt/ROC/
- Gibt es regionale Register?
Nein, nur ein nationales Register.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Das maltesische nationale Register der Handelsgesellschaften nutzt die Infrastruktur der Europäischen Union und ist an das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) angeschlossen. Diese Verknüpfung wird weiter verbessert und enthält genauere Informationen, damit die Informationen, soweit zulässig und erforderlich, weitergegeben werden können. All dies wird nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht möglich sein.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Informationen sind über dieses Portal öffentlich zugänglich: https://registry.mbr.mt/ROC/
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Der Zugang zu den Daten ist kostenlos. Der Zugang zu den im Register der Handelsgesellschaften enthaltenen Informationen über Dokumente und Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern ist gegen Zahlung einer geringen Gebühr möglich.
Im Einzelfall können Beschränkungen des Zugangs zum Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer von Handelsgesellschaften gelten, wenn der Zugang den wirtschaftlichen Eigentümer dem Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Gewalt oder Einschüchterung aussetzen würde oder wenn der wirtschaftliche Eigentümer minderjährig oder aus anderen Gründen geschäftsunfähig ist. Solche Beschränkungen stehen im Einklang mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Ja, das Unternehmensregister Malta (Malta Business Registry, MBR) hat mit einer Reihe von zuständigen Behörden eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung ihrer Daten getroffen. Die Daten werden über eine Anwendungsprogrammschnittstelle direkt zugänglich gemacht.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Das MBR-Portal ist weltweit zugänglich. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen, die der Registrierstelle des Unternehmensregisters zur Eintragung vorgelegt werden, sind öffentlich zugänglich.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Nur aus Gründen der oben genannten Beschränkungen in Bezug auf das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend. Das Register der Handelsgesellschaften enthält keine Informationen über eingetragene Testamente.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Die Verknüpfung von Unternehmensregistern erleichtert Abfragen auf der Grundlage von Angaben zu Handelsgesellschaften, einschließlich des eingetragenen Namens und der Nummer.
Da es sich bei dem MBR-Register um das Register der Handelsgesellschaften (und nicht um ein Register natürlicher Personen) handelt und alle Beteiligungen an den jeweiligen Handelsgesellschaften mit der persönlichen Ausweisnummer und Wohnanschrift im Register aufgeführt sind, kann das Portal aufgrund der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Suchkriterien auf der Grundlage einzelner natürlicher Personen anbieten. Sollte es eine Rechtsgrundlage für eine solche Ausnahme geben, kann die Registrierstelle diese Auskünfte erteilen.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Um im Portal eine Abfrage nach Handelsgesellschaften durchzuführen, sind keine Belege erforderlich. Wenn eine Abfrage nach Personen erforderlich ist und die Registrierstelle davon überzeugt ist, dass die Abfrage nicht gegen die DSGVO verstößt, ist eine Sterbeurkunde zusammen mit einem Rechtsgutachten eines örtlichen Anwalts erforderlich, das besagt, dass diese Abfrage im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Da die Informationen öffentlich zugänglich sind, ist jede Abfrage über Handelsgesellschaften möglich. Bei persönlichen Auskünften ist eine Kopie der Anfrage erforderlich.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Über das MBR-Portal wie oben beschrieben. Bei besonderen Anfragen kann eine E-Mail an legal.enforcement@mbr.mt und ein Original an das MBR-Büro geschickt werden.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Das hängt von der Anfrage ab. Wenn der ersuchenden Behörde eine elektronische Form ausreicht, wird das MBR eine elektronische Form übersenden. Sollte eine andere Form erforderlich sein, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, diesem Ersuchen nachzukommen.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Für Auskünfte wird keine Gebühr erhoben. Wenn Dokumente angefordert werden, für die eine Zahlung erforderlich ist, kann diese Zahlung über ein „Aufladekonto“ erfolgen, wenn die Nutzer des Systems ein Konto beim MBR-Portal haben, oder per Kreditkarte, wenn sie keine registrierten Nutzer sind. Für andere Dienstleistungen können Zahlungen auch per Banküberweisung oder Scheck erfolgen.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Die Zuständigkeit des MBR beschränkt sich auf Anteile an Handelsgesellschaften. In diesem Fall muss die betreffende Gesellschaft innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem die Anteile auf den Namen des Berechtigten übertragen wurden, eine Mitteilung über die Übertragung der Anteile von Todes wegen einreichen. In einer solchen Mitteilung sind die Namen und Anschriften der Personen anzugeben, die Anspruch auf die von Todes wegen übertragenen Anteile haben. Darüber hinaus muss eine Meldung über eine Änderung im Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Identifikationsdokuments des wirtschaftlichen Eigentümers eingereicht werden. Das Finanzamt muss über die Übertragung der Anteile informiert werden.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann?
Im Anschluss an das in der vorstehenden Frage beschriebene Verfahren ist der für die Eröffnung des Testaments des Erblassers zuständige Notar verpflichtet, sich mit dem MBR in Verbindung zu setzen, und dieses wird dem Notar alle Beteiligten, die mit der verstorbenen Person in Zusammenhang stehen, mitteilen.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Urkunden, Bescheinigungen oder andere besondere Dokumente, die der Registrierstelle zur Eintragung vorgelegt, ausgehändigt oder zugestellt werden müssen, können von der Handelsgesellschaft Dritten erst dann entgegengehalten werden, wenn sie ordnungsgemäß im Portal des MBR veröffentlicht worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Handelsgesellschaft nachweist, dass die Dritten davon Kenntnis hatten. In diesem Fall kann sich die Handelsgesellschaft auf solche Urkunden, Bescheinigungen oder andere besondere Dokumente auch dann berufen, wenn sie noch nicht veröffentlicht worden sind.
Insolvenzregister
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Eine Liste der in Malta registrierten Gesellschaften, die insolvent geworden sind, sowie die entsprechenden Daten gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2015/848, unter anderem:
- Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Gericht, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat, und – soweit vorhanden – Aktenzeichen
- Art des eröffneten Insolvenzverfahrens und gegebenenfalls Unterart des nach nationalem Recht eröffneten Verfahrens
- Angaben dazu, ob die Zuständigkeit für die Eröffnung des Verfahrens auf Artikel 3 Absatz 1, 2 oder 4 beruht
- Name, Registernummer und Postanschrift des Schuldners
- gegebenenfalls Name, Postanschrift oder E-Mail-Adresse des für das Verfahren bestellten Verwalters
- gegebenenfalls die Frist für die Anmeldung der Forderungen bzw. ein Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
- gegebenenfalls das Datum der Beendigung des Hauptinsolvenzverfahrens
- das Gericht, das für eine Anfechtung der Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist und gegebenenfalls die Frist für die Anfechtung bzw. ein Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
The Office of the Official Receiver (Büro gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter)
AM Business Centre
Labour Road
Zejtun ZTN2401
Malta
Telefon: 00356 22582300
E-Mail: ingrid.fenech@officialreceiver.com
- Gibt es regionale Register?
Es gibt nur ein nationales Register.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nicht zutreffend.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Alle im Register enthaltenen Informationen sind der Öffentlichkeit frei zugänglich. Jeder, der auf die Informationen zugreifen möchte, muss lediglich ein kostenloses Nutzerkonto einrichten, um uneingeschränkten Zugang zu allen Daten zu erhalten.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Nicht zutreffend.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Nein.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Nicht zutreffend.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Nicht zutreffend.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Das Insolvenzregister enthält keine Informationen über Testamente.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nicht zutreffend.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Weitere Auskunftsersuchen können unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten entweder auf dem Postweg, per E-Mail oder telefonisch an das Office of the Official Receiver (Büro gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter) gerichtet werden.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
Die Informationen können in maltesischer oder englischer Sprache angefordert werden.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Das Insolvenzregister enthält keine Online-Dokumente und stellt daher keine Kopien oder Auszüge zur Verfügung. Alle eingetragenen Unterlagen zu insolventen Unternehmen können beim maltesischen Unternehmensregister (MBR) und bei der Geschäftsstelle der Gerichte eingesehen werden.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
Nicht zutreffend.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Nicht zutreffend.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Nicht zutreffend.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
Register für Versicherungen und Altersversorgungen
- Welche Angaben werden im Register gespeichert?
Ausweisnummer, Einkommen des Antragstellers und die Höhe der gezahlten Beiträge
- Kontaktdaten des nationalen Registers:
Department of Social Security (Abteilung für soziale Sicherheit)
38, Ordnance Street Valletta VLT 1021
Tel.: gebührenfreie Nummer 153, internationale Anrufe + 356 21255153 (Dies ist keine gebührenfreie Telefonnummer.)
E-Mail: social.security@gov.mt
Website: http://www.socialsecurity.gov.mt/
International Relations Unit (Referat Internationale Beziehungen)
38, Ordnance Street Valletta VLT 1021
Tel.: +356 25903420
E-Mail: iru.admit@gov.mt
Website: http://www.socialsecurity.gov.mt/
- Gibt es regionale Register?
Nein.
- Sind die regionalen Register miteinander verknüpft?
Nicht zutreffend.
- Können die regionalen Register von Behörden eines anderen Mitgliedstaats kontaktiert werden?
Nicht zutreffend.
- Sind die im Register gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich oder bestehen Zugangsbeschränkungen?
Die Informationen sind nur auf Anfrage der betroffenen Person zugänglich.
- Wenn Zugangsbeschränkungen bestehen, wer ist berechtigt, Informationen anzufordern?
Informationen können von betroffenen Personen und Justizbehörden angefordert werden.
- Ist die Behörde, die das Register führt, nach nationalem Recht befugt, einer anderen nationalen Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen?
Nein.
Falls ja, welche Informationen kann die Registerbehörde einer anderen nationalen Behörde nach nationalem Recht zur Verfügung stellen?
Nicht zutreffend.
Aus welchen Gründen kann die Registerbehörde die Bereitstellung von Informationen an eine andere nationale Behörde verweigern?
Nicht zutreffend.
- Können die Behörden, die in Ihrem Mitgliedstaat über Informationen zu Testamenten und insbesondere über eingetragene Testamente verfügen, den Inhalt eines Testaments an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats weitergeben? Falls nicht, erläutern Sie bitte, ob es eine alternative Möglichkeit oder ein besonderes Verfahren gibt, um diese Informationen zu erhalten, einschließlich der Frage, ob und wie ein Erbe eine Abschrift des Testaments erhalten kann.
Nicht zutreffend.
- Welche Daten muss die ersuchende Behörde eines anderen Mitgliedstaats vorlegen, damit die ersuchte Registerbehörde das Register durchsuchen kann (zum Beispiel Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz der verstorbenen Person, Sonstiges)?
Ausweisnummer der verstorbenen Person, sowie Vor- und Nachname.
- Muss die ersuchende Behörde Belege für die Angaben zur verstorbenen Person vorlegen?
Ja.
- Muss die ersuchende Behörde beweisen, dass sie Informationen gemäß Artikel 66 Absatz 5 anfordert (zum Beispiel eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Europäisches Nachlasszeugnisses)?
Nicht zutreffend.
- Auf welchem Wege können Informationen angefordert und zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel per E-Mail oder über andere Wege der elektronischen Übermittlung)?
Mittels einer E-Mail oder eines Briefes, die bzw. der an die Abteilung gerichtet sind.
- In welcher Sprache können die Informationen angefordert werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- In welcher Form werden die Informationen zur Verfügung gestellt (zum Beispiel beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie, beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug, Papierform, auf elektronischem Weg übermittelte Kopie)?
Auf elektronischem Weg übermittelte Kopie.
- In welcher Sprache können die Informationen zur Verfügung gestellt werden?
In maltesischer oder englischer Sprache.
- Muss die ersuchende Behörde eine Gebühr für die Einholung der angeforderten Informationen entrichten? Wie kann die Gebühr entrichtet werden?
Nicht zutreffend.
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen gelten für die Eintragung eines Eigentumsübergangs an eingetragenen Eigentumsrechten infolge einer Erbschaft (zum Beispiel Steuerunterlagen, Verzeichnis der dinglichen Rechte, Nachweise über dingliche Rechte, Nachweis der Annahme, Sonstiges)?
Nicht zutreffend.
- Welche Informationen sind erforderlich, damit die Registerbehörde das eingetragene Vermögen identifizieren und einen Eigentumsübergang infolge eines Erbfalls eintragen kann
(zum Beispiel bei Immobilien: genaue Anschrift, Flurstücks- oder Katasternummer, Beschreibung der Immobilie)?
Nicht zutreffend.
- Welche Rechtswirkung haben die im Register gespeicherten Informationen in Ihrem Mitgliedstaat? Bitte geben Sie insbesondere an, ob die Eintragung nach Ihrem nationalen Recht als Nachweis des Eigentumsrechts gilt.
Nicht zutreffend.
3 Verfügbarkeit von Kontodaten
- Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat eine Behörde, die eine Liste der Bankkonten führt (zum Beispiel die Zentralbank)?
Nein.
4 Verfügbarkeit eines Registers über Rechte des geistigen Eigentums
- Werden in Ihrem Mitgliedstaat Informationen über Rechte des geistigen Eigentums von einer Behörde oder Einrichtung aufbewahrt?
Informationen zu Marken, Patenten und Designs werden im Rahmen des Eintragungsverfahrens bei der Handelsabteilung aufbewahrt und sind für die Allgemeinheit in den Online-Datenbanken leicht zugänglich.
Daten zum Urheberrecht werden bei der Handelsabteilung nicht aufbewahrt und es gibt derzeit keine Datenbank, in der Informationen zum Urheberrecht in Malta erfasst werden.
Die Daten über ergänzende Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen und Pflanzensorten bewahrt die Handelsabteilung nicht auf.
- Falls ja, geben Sie bitte die Kontaktdaten (gegebenenfalls einschließlich eines Weblinks) der zuständigen nationalen Behörde oder Stelle (zum Beispiel des nationalen Amts für geistiges Eigentum) an, die über die Voraussetzungen für den Zugang zu Aufzeichnungen über Rechte des geistigen Eigentums informieren kann.
Handelsabteilung
Industrial Property Registrations Directorate (Direktion für die Eintragung gewerblicher Schutzrechte)
Lascaris Bastions
Daħlet Ġnien is-Sultan
Valletta
Tel.: +356 2122 6688 oder +356 2569 0100
E-Mail: ipoffice@gov.mt
Internetadresse: https://commerce.gov.mt/en/Pages/Home.aspx
5 Andere Register mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
Bitte führen Sie alle anderen Register oder Behörden auf, die für Erbfälle relevante Angaben aufbewahren, zum Beispiel über Vollstreckungsverfahren oder Steuerschulden.
Keine.
6 Informationen über geschlossene Testamente und nicht eintragungspflichtige Testamente
- Welche Behörden oder Personen sind zur Aufbewahrung von Testamenten befugt?
Gemäß Kapitel 12 Artikel 528 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) nimmt die Registrierstelle der Zivilgerichte in Anwesenheit des Richters des Zivilgerichts (Abteilung Freiwillige Gerichtsbarkeit) jedes vertrauliche Testament entgegen, das ihr von einem Erblasser oder einem Notar in der Geschäftsstelle des Zivilgerichts, Abteilung Freiwillige Gerichtsbarkeit, vorgelegt wird. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trägt die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben ein. Ein Vermerk über diese Angaben wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterzeichnet und von dem Erblasser oder dem Notar, der das Testament vorgelegt hat, sowie von dem Richter gegengezeichnet. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trägt diese Angaben innerhalb von 24 Stunden in ein zu diesem Zweck geführtes Buch ein.
- Sind diese Behörden oder Personen rechtlich verpflichtet, den Inhalt des Testaments nach dem Tod des Erblassers offenzulegen?
Gemäß Kapitel 12 Artikel 533 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) setzt das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Fällen, in denen ein Testament (nach dem Tod des Erblassers) eröffnet werden soll, auf einen bei der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzureichenden Antrags eines Beteiligten, im Wege einer Verfügung den Tag, die Uhrzeit und den Ort für die Eröffnung und Bekanntgabe des Testaments fest und ordnet die Ladung aller Beteiligten an. Das Testament wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in Anwesenheit des Richters zu dem Zeitpunkt und an dem Ort eröffnet, der durch die Verfügung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit festgesetzt wurde.
- Wem gegenüber müssen diese Behörden oder Personen den Inhalt des Testaments offenlegen?
Nach Kapitel 12 Artikel 534 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) wird das Testament nach seiner Eröffnung in Anwesenheit des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle von dem Notar, der es vorgelegt hat, bekannt gegeben. Wenn dieser Notar verstorben oder abwesend oder wegen Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, oder wenn das Testament vom Erblasser selbst vorgelegt worden ist, wird das Testament von einem von der Partei, die den Antrag auf Eröffnung des Testaments gestellt hat, bestimmten Notar bekannt gegeben.
- Wer kann die Offenlegung des Testaments beantragen?
Gemäß Kapitel 12 Artikel 533 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) kann jeder Beteiligte beim Zivilgericht, Abteilung Freiwillige Gerichtsbarkeit, die Eröffnung und Bekanntgabe des vertraulichen Testaments beantragen.
- Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahren wird der Inhalt des Testaments offengelegt?
Nach Kapitel 12 Artikel 534 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) wird das Testament nach seiner Eröffnung in Anwesenheit des genannten Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle von dem Notar, der es vorgelegt hat, bekannt gegeben. Wenn dieser Notar verstorben oder abwesend oder wegen Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, oder wenn das Testament vom Erblasser selbst vorgelegt worden ist, wird das Testament von einem von der Partei, die den Antrag auf Eröffnung des Testaments gestellt hat, bestimmten Notar bekannt gegeben.
Gemäß Kapitel 12 Artikel 535 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) wird das Testament bei seiner Bekanntgabe dem Notar übergeben, der die Bekanntgabe des Testaments veranlasst hat. Der Notar unterzeichnet im Beisein des Richters eine Empfangsbestätigung in dem vom Urkundsbeamten der Geschäftssteller geführten Buch, die vom Richter gegengezeichnet wird.
Gemäß Kapitel 55 Artikel 32 der Laws of Malta (maltesisches Gesetzbuch) muss der Notar, der ein vertrauliches Testament bekannt gibt, ein Protokoll über diese Bekanntgabe führen und dieses Protokoll wie im Falle einer Urkunde unter Lebenden aufbewahren und eintragen.