1 Register in den Mitgliedstaaten mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
Die wichtigsten Register in Rumänien, die relevante Informationen zu Erbschaften enthalten, sind:
- Cartea funciară (Grundbuch)
- Registrele de stare civilă (Personenstandsregister)
- Registrul național notarial al regimurilor matrimoniale (RNNRM, Nationales notarielles Register der ehelichen Güterstände)
- Registrul național notarial de evidență a liberalităților (RNNEL, Nationales notarielles Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen)
- Registrul național notarial de evidență a opțiunilor succesorale (RNNOS, Nationales notarielles Register für Erbschaftsoptionen)
- Registrul național notarial de evidență a procurilor și a revocărilor acestora (RNNEPR, Nationales notarielles Register für Vollmachten und deren Widerruf)
- Registrul național notarial de evidență a succesiunilor cu element de extraneitate (RNNES, Nationales notarielles Register für Erbschaften mit grenzüberschreitenden Aspekten)
- Registrul National de Publicitate Mobiliară (RNPM, Nationales Register für bewegliches Eigentum)
- Registrul Comerțului (Handelsregister)
2 Angaben in den unter Punkt 1 aufgeführten Registern der Mitgliedstaaten
1. Cartea funciară (Grundbuch)
Im Grundbuch werden Immobilien verzeichnet und die mit dem Eigentum an der Immobilie verbundenen dinglichen Rechte festgehalten.
Wie gesetzlich vorgesehen, können Eintragungen im Grundbuch auch andere Rechte, rechtliche Sachverhalte oder Berichte enthalten, und zwar unabhängig davon, ob diese mit der im Grundbuch eingetragenen Immobilie verbunden sind.
Als Immobilien in diesem Sinne gelten ein oder mehrere aneinandergrenzende Grundstücke, unabhängig von der Nutzungsart, mit oder ohne Bebauung, die demselben Eigentümer gehören, im Gebiet einer Verwaltungseinheit liegen und durch eine einzige Katasternummer ausgewiesen sind.
Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch bilden ein zwingend vorgeschriebenes einheitliches System technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Dateien von nationaler Bedeutung für alle Immobilien auf Staatsgebiet.
Die Agenția Națională de Cadastru și Publicitate Imobiliară (A.N.C.P.I., Nationale Agentur für Kataster- und Grundbuchwesen) koordiniert und kontrolliert die Durchführung von Katasterarbeiten und stellt sicher, dass Immobilien landesweit in das Immobilienregister eingetragen werden.
Die Kontaktdaten der Einrichtung sind abrufbar unter: https://www.ancpi.ro/.
2. Registrele de stare civilă (Personenstandsregister)
Das Personenstandsregister enthält Dokumente, auf deren Grundlage Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausgestellt werden. In den Archiven sind die Personenstandsunterlagen nach Verwaltungseinheiten gegliedert und angeordnet, wobei alle Dokumente und Urkunden in chronologischer Reihenfolge abgelegt sind.
3. Registrul național notarial al regimurilor matrimoniale (RNNRM, Nationales notarielles Register der ehelichen Güterstände)
Das Nationale notarielle Register der ehelichen Güterstände (RNNRM) erfasst mit Wirkung gegenüber Dritten den von den Eheleuten gewählten ehelichen Güterstand. Heiratsurkunden für Ehen, die nach dem 1. Oktober 2011 eingegangen wurden, sowie Eheverträge und Rechtsakte zur Änderung des ehelichen Güterstands müssen eingetragen werden.
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar unter: https://cnarnn.infonotsystems.ro/ersan/
4. Registrul național notarial de evidență a liberalităților (RNNEL, Nationales notarielles Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen)
In das Nationale notarielle Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen (RNNEL) sind die folgenden von Notaren oder rumänischen Fachbehörden oder -einrichtungen vorgenommenen Arten von Rechtsakten einzutragen: letztwillige Verfügungen, Änderungen und Ergänzungen dazu (Kodizillen), Erklärungen über den Widerruf von letztwilligen Verfügungen, Rücknahme des Widerrufs letztwilliger Verfügungen, testamentarische Verfügungen über Geldbeträge, Werte oder Wertpapiere, die bei spezialisierten Kreditinstituten hinterlegt wurden, sowie deren Widerrufe usw.
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar unter: https://cnarnn.infonotsystems.ro/ersan/
5. Registrul național notarial de evidență a opțiunilor succesorale (RNNOS, Nationales notarielles Register für Erbschaftsoptionen)
Das Nationale notarielle Register für Erbschaftsoptionen erfasst mit Wirkung gegenüber Dritten alle notariellen Urkunden über die Annahme und/oder die Ausschlagung von Erbschaften, die in beglaubigter Form erstellt wurden: Erklärungen über die Ausschlagung einer Erbschaft, die innerhalb der Frist für diese Option beglaubigt wurden, von 1995 bis heute, Erklärungen über die Nichtannahme einer Erbschaft (nach Fristablauf für diese Option haben die Erben zu erklären, dass sie nicht verstanden haben, dass sie die Erbenstellung erworben haben), von 2007 bis heute, Erklärungen über die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die von 1995 bis 31. März 2012 beglaubigt wurden, alle Erklärungen der uneingeschränkten Annahme, die von 2007 bis heute beglaubigt wurden.
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar unter: https://cnarnn.infonotsystems.ro/ersan/
6. Registrul național notarial de evidență a procurilor și a revocărilor acestora (RNNEPR, Nationales notarielles Register für Vollmachten und deren Widerruf)
Im Zusammenhang mit Erbschaften, die in notariellen Verfahren angefochten werden, ist das Nationale notarielle Register für Vollmachten und deren Widerruf wichtig. Dieses erteilt alle Vollmachten/Mandate in notariellen Verfahren im Zusammenhang mit Erbschaftsstreitigkeiten und erfasst alle ausdrücklichen Rechtsakte zu deren Widerruf. Rechtsakte zum Widerruf von Vollmachten werden seit 2007 erfasst, und seit 2013 werden auch Vollmachten erfasst, die für die notarielle Tätigkeit von Bedeutung sind.
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar unter: https://cnarnn.infonotsystems.ro/ersan/
7. Registrul național notarial de evidență a succesiunilor cu element de extraneitate (RNNES, Nationales notarielles Register für Erbschaften mit grenzüberschreitenden Aspekten)
Das Nationale notarielle Register für Erbschaften mit grenzüberschreitenden Aspekten (RNNES) erfasst seit 2007 Erbfälle rumänischer und ausländischer sowie staatenloser Bürger, deren letzter Wohnsitz unbekannt ist oder die sich nicht auf rumänischem Staatsgebiet befinden und deren Vermögen in Rumänien verblieben ist, und gegebenenfalls auch die Erteilung von europäischen Erbscheinen.
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar unter: https://cnarnn.infonotsystems.ro/ersan/
8. Registrul National de Publicitate Mobiliară (RNPM, Nationales Register für bewegliches Eigentum)
Das Nationale Register für bewegliches Eigentum ist das gesetzliche System für die Eintragung von beweglichem Eigentum, das für Hypotheken, Treuhandschaften, besondere Bekanntmachungen, verbriefte Produkte und Pfandbriefe gilt. Das Nationale Register für bewegliches Eigentum ist nach Personen und Eigentum gegliedert und dient der Erfassung von Prioritäten im Fall der Zwangsvollstreckung, der Veröffentlichung juristischer Urkunden und gesetzlich vorgesehener Vorgänge.
9. Registrul Comerțului (Handelsregister)
Das Handelsregister bietet öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Eintragung und Offenlegung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die Einzelunternehmern, Einpersonengesellschaften und Familienunternehmen sind, sowie von Wirtschaftsbeteiligten, die Gesellschaften, europäische Gesellschaften, Genossenschaften, europäische Genossenschaften, Kreditgenossenschaften, wirtschaftliche Interessenvereinigungen und europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen mit eingetragenem Geschäftssitz in Rumänien sind. Es ist zudem zuständig für die Eintragung und Offenlegung von deren Zweigniederlassungen und von den Zweigniederlassungen der oben genannten juristischen Personen, deren Sitz sich im Ausland befindet.
Das Handelsregister ist nach den folgenden Registerkategorien strukturiert:
- Register zur Erfassung von Unternehmen, nationalen Gesellschaften, nationalen Unternehmen, autonomen Körperschaften, wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, europäischen Unternehmen, europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, anderen ausdrücklich gesetzlich genannten juristischen Personen mit eingetragenem Geschäftssitz in Rumänien, deren Zweigniederlassungen und gegebenenfalls Zweigniederlassungen von juristischen Personen mit eingetragenem Geschäftssitz im Ausland
- Register zur Erfassung von Genossenschaften und europäischen Genossenschaften mit eingetragenem Geschäftssitz in Rumänien, deren Zweigniederlassungen und gegebenenfalls den Zweigniederlassungen von Genossenschaften oder europäischen Genossenschaften mit eingetragenem Geschäftssitz im Ausland
- Register zur Erfassung von zugelassenen natürlichen Personen, Einzelbetrieben und Familienbetrieben mit eingetragenem Geschäftssitz und gegebenenfalls Betriebsstätten in Rumänien
Die Kontaktdaten des Registers sind abrufbar über die Website der Einrichtung: https://www.onrc.ro/index.php/ro/
Einige der oben genannten Register sind auf nationaler Ebene tätig. Dies gilt zum Beispiel für das Nationale notarielle Register der ehelichen Güterstände (RNNRM) und das Nationale notarielle Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen (RNNEL). Die Personenstandsunterlagen sind nach Verwaltungseinheiten gegliedert.
Die Kataster- und Grundbuchämter, die in jedem Bezirk und in der Stadt Bukarest eingerichtet sind, unterstehen der Nationalen Agentur für Kataster- und Grundbuchwesen. In jedem Gerichtsbezirk ist mindestens ein Kataster- und Grundbuchamt oder gegebenenfalls ein Amt für Öffentlichkeitsarbeit als Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit unter der Aufsicht der Bezirksämter tätig.
Gemäß Artikel 334 Absatz 5 des Zivilgesetzbuchs, der das Nationale notarielle Register der ehelichen Güterstände (RNNRM) betrifft, kann jede Person das Register einsehen und im Rahmen des Gesetzes die Ausstellung von beglaubigten Auszügen beantragen, ohne ein Interesse nachweisen zu müssen.
Bei notariellen Tätigkeiten haben Notare zur Erfüllung ihrer Pflichten freien Zugang zu den Grundbuchämtern und auch zu den anderen Einrichtungen, um die für den Abschluss notarieller Verfahren erforderlichen Unterlagen und Informationen zu erhalten. Sie können Steuerbescheinigungen in Papier- oder elektronischer Form bei der zuständigen Steuerbehörde der örtlichen Verwaltungsbehörde anfordern und erhalten.
Das Nationale notarielle Register der ehelichen Güterstände (RNNRM), das Nationale notarielle Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen (RNNEL) und das Nationale notarielle Register für Erbschaftsoptionen (RNNEOS) können den nationalen Behörden kostenlos Auskunft erteilen.
Die Informationen, die in die nationalen Register RNNRM, RNNEL und RNNEOS einzutragen sind, können den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Die Erteilung von Auskünften aus den Aufzeichnungen der Register RNNRM, RNNEL und RNNEOS kann auf nationaler Ebene abgelehnt werden, wenn es etwa nicht möglich ist, aus der Anfrage die Person oder das Dokument, zu dem die Informationen angefordert wurden, hinreichend zu identifizieren.
Gemäß Artikel 1046 des Zivilgesetzbuchs werden zur Unterrichtung der Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, beglaubigte letztwillige Verfügungen in das Nationale notarielle Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen (RNNEL) eingetragen. Informationen über die Existenz einer letztwilligen Verfügung können jedoch erst nach dem Tod des Erblassers erteilt werden.
Das RNNEL erfasst und überprüft die folgenden Arten rechtlicher Dokumente: letztwillige Verfügungen, Änderungen und Ergänzungen dazu (Kodizillen), Erklärungen über den Widerruf letztwilliger Verfügungen, Rücknahme des Widerrufs letztwilliger Verfügungen, und testamentarische Verfügungen über Geldbeträge, Werte oder Wertpapiere, die bei spezialisierten Kreditinstituten hinterlegt wurden, sowie deren Widerrufe. Bei letztwilligen Verfügungen, Kodizillen und deren Widerruf wird der Rechtsakt nicht zur Eintragung in das Register übermittelt. Das Register enthält nur Informationen über die Existenz dieser Rechtsakte, nicht aber über ihren Inhalt. Nach Überprüfung der Existenz der testamentarischen Verfügung kann der Inhalt des Testaments bei dem Notar, in dessen Archiv das Dokument aufbewahrt wird, oder gegebenenfalls bei den rumänischen Fachbehörden oder -einrichtungen angefordert werden.
Interessierte Personen können die Überprüfung der Existenz einer letztwilligen Verfügung nur auf der Grundlage einer Sterbeurkunde beantragen. Bei Überprüfungen durch einen Notar werden die angeforderten Informationen über das Portal, d. h. elektronisch, an diesen übermittelt.
Die Eintragungen in den nationalen Registern und die Beantwortung von Anfragen erfolgen in rumänischer Sprache.
Auf Antrag der interessierten Personen, die die Dienstleistungen eines Notars in Anspruch nehmen, kann der Notar auf eigene Kosten über eine EDV-Anwendung Daten über die Existenz testamentarischer Verfügungen aus dem nationalen Register anfordern.
Die Übertragung des Eigentumsrechts wird auf der Grundlage des diese Übertragung begründenden Dokuments in das Grundbuch eingetragen – zum Beispiel der beglaubigten Urkunde zur Übertragung des Eigentumsrechts an unbeweglichem Eigentum, dem Erbschein oder der gerichtlichen Entscheidung. Das Dokument ist unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zu erstellen und muss in der Regel die Namen der Parteien korrekt ausweisen und auf die Personennummer oder gegebenenfalls die Steuer-Identifikationsnummer (sofern eine solche vergeben wurde), die Steuerregisternummer oder gegebenenfalls die individuelle Eintragungsnummer, die juristischen Personen zugeteilt wurde, verweisen, und die Immobilie muss durch eine Grundbuchnummer und gegebenenfalls eine Kataster- oder topografische Nummer individualisiert werden.
3 Verfügbarkeit von Kontodaten
In Fällen, in denen der eine Erbschaftsstreitigkeit bearbeitende rumänische Notar in einem Rechtsstreit über ein Nachlassverfahren Informationen über das Bestehen von Bankkonten benötigt, die auf den Namen der verstorbenen Person eröffnet wurden, muss er sich auf der Grundlage der von den Erben erhaltenen Informationen direkt an die betreffende Bank wenden und dabei angeben, dass die Informationen im Rahmen eines beim Notariat eingetragenen Nachlassakts benötigt werden.
Artikel 61^1 des Gesetzes Nr. 207/2015 vom 20. Juli 2015 über das Besteuerungsverfahren war die Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung Nr. 3746/2020 vom 23. Oktober 2020 durch den Präsidenten der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung über die Organisation und Arbeitsweise des zentralen elektronischen Registers für Zahlungskonten und Bankkonten, die durch IBAN identifiziert werden, und zur Genehmigung von Verfahren über die Verpflichtung von Kreditinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten zur Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 61 des Gesetzes Nr. 207/2015 über das Besteuerungsverfahren. In dieser Verordnung ist das Verfahren zur Verpflichtung von Kreditinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten über die Bereitstellung von Informationen an die zentralen Steuerbehörden sowie das Verfahren der Einschreibung in das vom Finanzministerium zur Verfügung gestellte IT-System im Einzelnen festgelegt.
Die Nationale Agentur für Finanzverwaltung organisiert und betreibt das zentrale elektronische Register für Zahlungskonten und Bankkonten mit IBAN.
Der eingetragene Sitz der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF, Agenția Națională de Administrare Fiscală) ist in Bukarest, Str. Apolodor Nr. 17 Sektor 5, Tel. 04021 3199750, 04021 3199759, 04021 3199776.
Gemäß Artikel 61^1 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 207/2015 über das Besteuerungsverfahren muss die zentrale Steuerbehörde auf begründeten Antrag einer örtlichen Steuerbehörde oder einer anderen zentralen oder örtlichen Behörde Informationen zur Verfügung stellen, die es ihnen ermöglichen, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Nach Artikel 61^1 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 207/2015 über das Besteuerungsverfahren haben Behörden und Einrichtungen, die in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 129/2019 zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte in der geltenden Fassung genannt sind, Zugang zu den Informationen in dem zentralen elektronischen Register für Zahlungskonten und Bankkonten. Dazu gehören:
- Strafverfolgungsbehörden
- Behörden und Einrichtungen, die mit Regulierungs-, Informations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich betraut sind, wie die rumänische Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, Behörden mit Finanz- und Steuerkontrollaufgaben oder Behörden mit Steuerkontrollaufgaben und die Zollbehörde
- Auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten spezialisierte staatliche Stellen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 51/1991 über die nationale Sicherheit Rumäniens, erneut veröffentlicht in der geltenden Fassung
- Autonome Verwaltungsbehörden und Einrichtungen mit sektoralen Regulierungs- und Aufsichtsbefugnissen und der Kontrolle über die meldenden Stellen, wie die Rumänische Nationalbank, die Finanzaufsichtsbehörde und das Nationale Amt für Glücksspiel
Daten aus diesem Register dürfen daher nur an die genannten Arten von Behörden und Einrichtungen übermittelt werden.
Gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 129/2019 koordiniert das Nationale Amt zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche die Durchführung von Risikobewertungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler Ebene. Diese werden in Zusammenarbeit mit den in den vorherigen Absätzen genannten Behörden und Einrichtungen durchgeführt, wobei der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet wird.
4 Verfügbarkeit eines Registers über Rechte des geistigen Eigentums
Gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 573/1998 über die Organisation und Arbeitsweise des Staatlichen Amtes für Erfindungen und Marken ist das Staatliche Amt für Erfindungen und Marken (OSIM, Oficiul de Stat pentru Invenții și Mărci) in Rumänien die einzige Behörde, die den Schutz des gewerblichen Eigentums gewährleistet und Anträge im Bereich des gewerblichen Eigentums einträgt und prüft, sowie Schutztitel erteilt, die ihren Inhabern ausschließliche Rechte auf rumänischem Staatsgebiet verleihen. Das Amt ist die Verwahrstelle der nationalen Aufzeichnungen der eingereichten Anträge und der nationalen Verzeichnisse der Schutzrechte für Erfindungen, Marken, geografische Angaben, Designs und Modelle, Topografien von Halbleitererzeugnissen, Gebrauchsmuster und ergänzende Schutzzertifikate.
Darüber hinaus gibt es im Bereich des Urheberrechts das rumänische Amt für Urheberrecht (ORDA, Oficiul Român pentru Drepturile de Autor), das die einzige Regulierungsbehörde ist, die Aufzeichnungen aus den nationalen Registern führt und gemäß dem Gesetz Nr. 8/1996 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wissenschaftliche und technische Erkenntnisse im Bereich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte überwacht, genehmigt, schlichtet und erstellt.
Die Kontaktdaten des OSIM sind abrufbar über die Website des Amtes: https://osim.ro/.
Die Kontaktdaten des ORDA sind abrufbar über die Website des Amtes: https://orda.ro/contact/.
5 Andere Register mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
Ein weiteres für Erbschaftsangelegenheiten wichtiges Register ist das Nationale notarielle Register über Gläubiger natürlicher Personen und über Widersprüche gegen die Durchführung der Nachlassteilung (RNNEC, Registrul național notarial de evidență a creditorilor persoanelor fizice și a opozițiilor la efectuarea partajului succesoral). Dieses erfasst Forderungen von Gläubigern gegenüber einer natürlichen Person, mit Wirkungen gegenüber Dritten. Die steuerlichen Verpflichtungen von Verstorbenen werden in die Aufzeichnungen der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF, Agenția Naționale pentru Administrare Fiscală) und der Direktionen für örtliche Gebühren und Steuern eingetragen.
6 Informationen über geschlossene Testamente und nicht eintragungspflichtige Testamente
Nach den geltenden Rechtsvorschriften können letztwillige Verfügungen in beglaubigter oder eigenhändiger Form (ein vom Erblasser unterzeichnetes und datiertes handschriftliches Testament) abgefasst werden.
Nur beglaubigte letztwillige Verfügungen müssen in das Nationale notarielle Register für beglaubigte letztwillige Verfügungen und Schenkungen (RNNEL, Registrul național notarial de evidență a liberalităților) eingetragen werden. Für die Aufbewahrung oder Eintragung von eigenhändigen letztwilligen Verfügungen sind gesetzlich keine besonderen Voraussetzungen vorgeschrieben. Diese können vom Erblasser, dem Begünstigten der letztwilligen Verfügung oder von einer dritten Person aufbewahrt werden, und sie können auch bei einer Behörde hinterlegt werden.