1 Register in den Mitgliedstaaten mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
- Grundbuch
- Melderegister
- Güterstandsregister
- Nachlassregister
- Apostillenregister
- Register der estnischen Verkehrsverwaltung
- Handelsregister
- Elektronisches Wertpapierregister
- Informationen über Insolvenzen in den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded)
- Estnisches Altersvorsorgeregister
2 Angaben in den unter Punkt 1 aufgeführten Registern der Mitgliedstaaten
Grundbuch
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://e-justice.europa.eu/topics/registers-business-insolvency-land/land-registers-eu-countries_de?ESTONIA=&init=true&member=1
Das elektronische Grundbuch kann unter folgendem Link (in englischer Sprache) eingesehen werden: https://www.rik.ee/en/e-land-register/e-land-register-portal.
Das Grundbuch ist eine Datenbank, in der Informationen über die Begründung und Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung einer Immobilie mit einem dinglichen Recht sowie über die Übertragung, Belastung, Änderung oder Beendigung eines eine Immobilie belastenden dinglichen Rechts erfasst, gespeichert und veröffentlicht werden.
Estland verfügt über ein starkes Grundbuchsystem, das Rechtssicherheit für den Handel mit Immobilien schafft und Risiken bei Immobilientransaktionen absichert. Rechte an einer Immobilie werden durch einen Eintrag im Grundbuch begründet, geändert und gelöscht und können als rechtliche Grundlage bei Transaktionen herangezogen werden.
Jede Person kann das Grundbuch einsehen und Ausdrucke davon anfordern. Das Grundbuch kann eingesehen und Ausdrucke daraus angefordert werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Grundbuchdaten und Unterlagen aus dem Grundbuch können über einen Notar oder elektronisch über das elektronische Grundbuch angefordert werden.
Für den Zugang zum E-Grundbuch https://kinnistusraamat.rik.ee/Login.aspx?lang=Eng ist eine digitale Identifizierung mittels eines Personalausweises, Mobile-ID, Smart-ID oder eID, dem europäischen System für elektronische Identifizierung, erforderlich. Für Auszüge aus dem Grundbuch ist eine staatliche Gebühr zu entrichten.
Eine Person, die im Grundbuch eingetragene Daten von einem Notar erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag beim Notar stellen. Für Auszüge aus dem Grundbuch ist eine staatliche Gebühr zu entrichten.
Der Auszug kann in englischer Sprache angefordert werden, alle Eintragungen im Grundbuch sind jedoch in estnischer Sprache abgefasst.
Melderegister
Das Melderegister ist eine Datenbank, in der die wichtigsten personenbezogenen Daten estnischer Staatsbürger, Bürger der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Estland angemeldet haben, und ausländischer Staatsangehöriger, die einen Aufenthaltstitel oder ein Aufenthaltsrecht in Estland erhalten haben, erhoben werden. Das Register wird vom Innenministerium als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verwaltet und entwickelt.
Die Daten des Melderegisters werden für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verwendet, die dem Staat, den örtlichen Behörden und natürlichen oder juristischen Personen obliegen. Die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben muss auf den Basisdaten des Melderegisters beruhen. Juristische und natürliche Personen haben das Recht auf Einsichtnahme in die Melderegisterdaten, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Die Daten des Melderegisters werden unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten verwaltet und bereitgestellt.
Das Melderegister enthält folgende Daten:
Vorname und Nachname, Geburtsdaten (Datum und Ort der Geburt), Geschlecht, persönlicher Identifikationscode, Staatsangehörigkeit, Angaben zum Wohnsitz, zusätzliche Anschriften, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Anschrift des Aufenthaltsorts, Familienstand (ledig, verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft*, Witwe/Witwer, eingetragene Partnerschaft beendet*, geschieden, eingetragene Partnerschaft aufgehoben*); Angaben über Eltern, Ehepartner, eingetragene Partner* und Kinder der Person, einschließlich Daten über das Sorgerecht; Angaben zur Vormundschaft; Angaben zur Beschränkung der aktiven Rechts- und Geschäftsfähigkeit; Todesdaten (Datum und Ort des Todes); den höchsten erreichten Bildungsabschluss sowie Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit und zur Muttersprache.
Darüber hinaus werden Daten zu folgenden Dokumenten in das Melderegister eingetragen:
Ausweisdokument; Unterlagen zur Personenstandsstatistik; Vertrag über eine eingetragene Partnerschaft*, Unterlagen über die Änderung von Daten (zum Wohnsitz, zusätzliche Anschriften, Kontaktdaten, Anschrift des Aufenthaltsortes, höchster erreichter Bildungsabschluss und auf Zeugnissen basierende Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit, zur Muttersprache und zum höchsten erreichten Bildungsabschluss); gerichtliche Entscheidungen; Unterlagen zur Änderung der estnischen Staatsbürgerschaft; Unterlagen zum Nachweis der Rechtsgrundlage für den Aufenthalt im Staat, Unterlagen zum Nachweis der Angabe eines persönlichen Identifikationscodes, Mitteilung der Person über ihre Daten, Mitteilung des Ausstellers des digitalen Personalausweises von e-Residenten über die e‑Residency.
Zusätzlich zu den personenbezogenen Daten enthält das Melderegister Daten über die Verarbeitung der Registerdaten, wie den Zeitpunkt der Eintragung in das Register, die Person, die die Daten in das Register eingetragen hat oder die Personen, die eine Abfrage zu den Daten vorgenommen haben.
Die Daten des Melderegisters werden auf unbestimmte Zeit gespeichert. Wenn die im Register eingetragenen Daten nicht mehr aktuell sind, z. B. wenn sich der Familienstand einer Person ändert oder wenn die Person verstirbt, werden die Daten unter den nicht aktuellen Daten des Melderegisters eingetragen.
Abrufbar unter https://rahvastikuregister.ee/.
Güterstandsregister
Das Güterstandsregister ist ein staatliches Register für die Eintragung von Daten über Eigentumsrechte, die in Eheverträgen und Verträgen über eingetragene Lebenspartnerschaften enthalten sind, sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von Daten über andere Eigentumsrechte. Es soll Dritten ermöglichen, sich über die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zu informieren.
Das Güterstandsregister wird von der Notarkammer geführt.
Bei Ehepaaren wird der Güterstand in das Güterstandsregister eingetragen, wenn die Eheleute bei der Eheschließung im Antrag auf Eheschließung für ihre vermögensrechtlichen Beziehungen entweder den Güterstand der Gütertrennung oder den Zugewinnausgleich als Güterstand festlegen. In einem solchen Fall gibt die Stelle, die die Eheschließung einträgt, über das Melderegister die Daten über die vermögensrechtlichen Beziehungen in das Güterstandsregister ein.
Enthält das Güterstandsregister keine Angaben zu den Ehepartnern, wird vermutet, dass die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehepartner durch den Güterstand der Gütergemeinschaft geregelt sind. Der Güterstand kann auch durch einen Ehevertrag festgelegt werden, der notariell beurkundet werden muss. Eine beglaubigte digitale Abschrift des Ehevertrags wird im Güterstandsregister gespeichert.
Bei Verträgen über eingetragene Lebenspartnerschaften wird der von den eingetragenen Lebenspartnern im Rahmen des Vertrags über eine eingetragene Partnerschaft festgelegte Güterstand in das Güterstandsregister eingetragen. Eine beglaubigte digitale Abschrift des Vertrags über eine eingetragene Partnerschaft wird im Güterstandsregister gespeichert.
Das Güterstandsregister wird elektronisch geführt. Zugang kann über https://abieluvararegister.rik.ee/ oder durch Kontaktaufnahme mit einem Notar erfolgen.
Dokumente des Güterstandsregisters können eingesehen und Ausdrucke daraus angefordert werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das Güterstandsregister wird in estnischer Sprache geführt.
Nachlassregister
Das Nachlassregister ist ein elektronisches Register zur Erfassung von Daten über Nachlassverfahren, Nachlasszeugnisse, Übertragungen von Anteilen an der Nachlassgemeinschaft, Testamente, Nachlassverträge und Maßnahmen zur Verwaltung eines Nachlasses.
Das Nachlassregister ist ein staatliches Register, das von der Notarkammer geführt wird. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.notar.ee/et/registrid/parimisregister.
Alle notariell beurkundeten Testamente und Erbverträge müssen von einem Notar, der das Testament oder den Erbvertrag beurkundet, in das Nachlassregister eingetragen werden. Informationen über die Existenz eines Testaments oder eines Erbvertrags sind öffentlich, nachdem der Tod der verstorbenen Person bescheinigt und in das Nachlassregister eingetragen wurde.
Im Nachlassregister werden beglaubigte digitale Abschriften von notariell beurkundeten Testamenten und Erbverträgen gespeichert. Der Notar, der das Nachlassverfahren durchführt, kann über das Nachlassregister den Inhalt des Testaments auf elektronischem Wege einsehen. Eine erbberechtigte Person hat das Recht, von einem Notar Informationen über den Inhalt eines Testaments oder eines Erbvertrags zu erhalten.
Die Person, die ein privatschriftliches Testament errichtet hat, kann dieses in das Nachlassregister eintragen lassen. Dabei ist anzugeben, wo sich das privatschriftliche Testament befindet. Abschriften eines privatschriftlichen Testaments werden nicht im Nachlassregister gespeichert.
Wenn das Nachlassverfahren von einem estnischen Notar eingeleitet wurde, muss der Notar das Verfahren im Nachlassregister eintragen. Wenn das Nachlassverfahren von zwei verschiedenen Notaren eingeleitet wurde, wird das Nachlassverfahren von dem Notar durchgeführt, der die Einleitung des Verfahrens zuerst in das Nachlassregister eingetragen hat. Der Name des Notars, der das Nachlassverfahren durchführt, wird in das Nachlassregister eingetragen. Die Informationen über die Einleitung des Verfahrens sind öffentlich.
Die Ausstellung eines Nachlasszeugnisses muss in das Nachlassregister eingetragen werden und ist öffentlich. Die Namen der Erben werden im Nachlassregister eingetragen. Diese Informationen sind öffentlich, können aber nicht als rechtliche Grundlage herangezogen werden.
Die im Nachlassregister eingetragenen Informationen können durch einen Notar oder elektronisch über die Website der Notarkammer https://iseteenindus.notar.ee/Client/p%C3%A4rimisregistri-teenused oder über das staatliche estnische Internetportal http://www.eesti.ee/ eingesehen werden. Die Nutzung des elektronischen Dienstes erfordert eine digitale Identifizierung (Personalausweis, Mobile-ID, Smart-ID oder eID der EU).
Die Notarkammer beantwortet die Anfragen der zuständigen Behörden ausländischer Staaten zu den im Nachlassregister eingetragenen Testamenten und Erbverträgen.
Notare können beglaubigte Ausdrucke aus dem Nachlassregister ausstellen, wofür eine Notargebühr zu entrichten ist.
Das Nachlassregister wird in estnischer Sprache geführt und die Auskünfte werden in estnischer Sprache erteilt.
Apostillenregister
Seit dem 1. Dezember 2017 stehen das Apostillenregister und das dazugehörige Selbstbedienungsportal für Nutzer unter folgender Adresse zur Verfügung: http://www.notar.ee/apostill. Sie erleichtern die Beantragung, Ausstellung und Prüfung von Apostillen und den grenzüberschreitenden Verkehr von Dokumenten.
Für amtliche Dokumente, die in Estland ausgestellt wurden, können Apostillen auf dem Selbstbedienungsportal beantragt werden. Dabei ist es möglich, zwischen vier Arten von Apostillen auszuwählen:
- Zertifizierung eines Dokuments in Papierform mit einer Apostille in Papierform
- Zertifizierung eines Dokuments in Papierform mit einer elektronischen Apostille
- Zertifizierung eines digitalen Dokuments mit einer Apostille in Papierform
- Zertifizierung eines digitalen Dokuments mit einer elektronischen Apostille
Die Auswahl hängt davon ab, in welcher Form das zu apostillierende amtliche Dokument ausgestellt wurde und ob der Empfänger (ein Beamter oder eine andere Person im Bestimmungsland) bereit ist, ein mit einer elektronischen Apostille zertifiziertes Dokument anzuerkennen.
Nachdem der Notar ein Dokument mit einer Apostille versehen hat, kann dem Empfänger (z. B. einer Behörde eines anderen Landes) ein Link zum estnischen Register für elektronische Apostillen übermittelt werden, mit dem er die Gültigkeit der Apostille überprüfen und das mit der Apostille zertifizierte Dokument einsehen kann.
Eine elektronische Apostille wird vom Notar digital signiert, und es besteht keine Notwendigkeit, zusätzliche Programme herunterzuladen, um Dokumente über das Register zu öffnen. Daher ist die Übermittlung von Dokumenten über das Register sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden, die das Dokument erhalten, geeignet. Es ist auch möglich, eine digital signierte elektronische Apostille per E-Mail an den Empfänger zu senden. In diesem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass der Empfänger das digital signierte Dokument mit dem Programm http://id.ee/ öffnen kann.
Estnische Verkehrsverwaltung
- Kraftfahrzeugregister – Daten aus dem Kraftfahrzeugregister werden für die Wahrnehmung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben auf der Grundlage eines einheitlichen Antrags oder eines zwischen der estnischen Verkehrsverwaltung und einer Person abgeschlossenen Vertrags ausgestellt. Für die Ausstellung von Daten oder eines Dokuments aus dem Kraftfahrzeugregister ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.transpordiamet.ee/liiklusregister. Eine Überprüfung der Fahrzeughistorie von Fahrzeugen, die im estnischen Register eingetragen sind, kann durchgeführt werden unter https://eteenindus.mnt.ee/public/soidukTaustakontroll.jsf.
- Estnische Schiffsregister und Registrierung von Schiffen – Die estnische Verkehrsverwaltung führt drei Register und die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Tartu führt das Schiffsregister, das aus zwei Registern besteht. Ein Schiff kann in das von der estnischen Verkehrsverwaltung geführte Register für Bareboat‑Charter‑Schiffe (ohne Besatzung gecharterte Schiffe) oder in das Schiffsregister eingetragen werden.
Register der estnischen Verkehrsverwaltung:
- In dem ersten Register für Bareboat-Charter-Schiffe werden Bareboat‑Charter‑Schiffe, deren verantwortliche Person ihren Geschäftssitz in Estland hat, auf Antrag des Charterers eingetragen.
- In dem zweiten Register für Bareboat-Charter-Schiffe werden Bareboat‑Charter‑Schiffe, deren verantwortliche Person ihren Geschäftssitz nicht in Estland hat, auf Antrag des Charterers eingetragen.
- Datenbank der Schiffe, die staatliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.transpordiamet.ee/laevaregistrid.
- Luftfahrzeugregister – Damit ein Luftfahrzeug mit einem Ländercode und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet und betrieben werden kann, muss das Luftfahrzeug in das von der estnischen Verkehrsverwaltung geführte Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.transpordiamet.ee/ohusoidukite-register.
Handelsregister
Das Handelsregister ist eine Datenbank, in der Informationen über Einzelunternehmer, Gesellschaften und Niederlassungen ausländischer Gesellschaften mit Sitz in Estland erfasst, gespeichert und veröffentlicht werden.
Die Angaben auf der Registrierkarte sind rechtsgültig und können als rechtliche Grundlage herangezogen werden, aber die Daten im Informationsteil des Registers haben keine Rechtsgültigkeit.
Die Registrierkarte und die Daten im Informationsteil des Registers sowie die Dokumente in der Registerdatei sind öffentlich. Zur Einsichtnahme in die Registerdaten kann auf das Handelsregister elektronisch unter https://ariregister.rik.ee/eng zugegriffen werden. Die Einsichtnahme ist kostenlos.
Das elektronische Handelsregister enthält:
- Informationen über Gesellschaften
- Daten über gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Informationen über staatliche Behörden
- Daten aus dem gewerblichen Pfandregister
- Verfahrensinformationen und Änderungen von Einträgen
- Informationen zur Steuerschuld
- Daten über politische Parteien und ihre Mitglieder
- Handels- und Unternehmensverbote, die gegen Personen in Estland verhängt wurden
- Daten über Künstlervereinigungen und ihre Mitglieder
- ein Instrument zur Datenvisualisierung
Beglaubigte Handelsregisterauszüge sind bei einem Notar gegen eine Notargebühr erhältlich.
Das Register wird in estnischer Sprache geführt. Eine Registerkarte oder Ausdrucke aus dem Informationsteil der Register sind auch in englischer Sprache erhältlich, können jedoch einige Daten in estnischer Sprache enthalten.
Elektronisches Wertpapierregister
Das Register kann unter folgender Adresse eingesehen werden: https://ereg.nasdaqcsd.com/SecureWeb/.
Nasdaq CSD https://nasdaqcsd.com/estonia/en/shareholders-list/bietet Emittenten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verzeichnis der Wertpapierinhaber (Verzeichnis der Aktionäre, Verzeichnis der Anleihegläubiger) an. Der Dienst ermöglicht es einer autorisierten Person, jederzeit Verzeichnisse der Wertpapierinhaber zu erhalten und auszudrucken.
Ein Verzeichnis der Aktionäre kann bei Hauptversammlungen, bei Transaktionen mit Wertpapieren und bei der Bereitstellung von Informationen für Anleger und andere relevante Personen als Grundlage dienen oder verwendet werden.
Für die Nutzung des ESIS-Selbstbedienungsportals müssen Emittenten, ihre Vertreter oder autorisierte Dritte einen Antrag an Nasdaq CSD unter csd.estonia@nasdaq.com richten. Nasdaq CSD erstellt Nutzer und versendet die Bestätigungen per E-Mail.
Bei estnischen Wertpapieren ist ein Antrag auf Erteilung eines Auszugs aus dem Verzeichnis der Wertpapierinhaber auszufüllen und in digital signierter Form an die E-Mail-Adresse csd.estonia@nasdaq.com zu richten.
Informationen zur Insolvenz
In Estland gibt es kein gesondertes Insolvenzregister, aber Informationen über Insolvenz- und Umschuldungsverfahren juristischer und natürlicher Personen sind in dieser amtlichen elektronischen Veröffentlichung (in englischer Sprache) abrufbar: Ametlikud Teadaanded (Amtliche Bekanntmachungen): https://www.ametlikudteadaanded.ee/eng/index. Angaben zur Insolvenz von juristischen Personen und Einzelunternehmern sind auch im estnischen Handelsregister und im Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen enthalten.
Kammer der Vollstreckungsbeauftragten und Insolvenzverwalter
+372 64 63 773
Anschrift: Tartu maantee 16, 10117 Tallinn, Estland
Estnisches Altersvorsorgeregister
Personen, die kapitalgedeckten Altersvorsorgeeinrichtungen beitreten, werden im Altersvorsorgeregister erfasst.
Das Altersvorsorgeregister führt Aufzeichnungen über:
- Daten zu den Altersvorsorgeeinrichtungen der verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge, d. h. der Säule II
- Daten zu den Altersvorsorgeeinrichtungen der freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge, d. h. der Säule III
Im Register werden alle eingereichten Anträge auf kapitalgedeckte Altersvorsorge, die gewählten Einrichtungen, die geleisteten Beiträge, die erworbenen Altersvorsorgeanteile, Auszahlungen, Wechsel der Einrichtungen und andere Transaktionen im Zusammenhang mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge erfasst.
Abrufbar (in englischer Sprache) unter Pensionikeskus AS.
Anschrift: Maakri 19, 10145 Tallinn, Estland
3 Verfügbarkeit von Kontodaten
Informationen darüber, ob die verstorbene Person ein Bankkonto besaß, können nur durch eine direkte Anfrage bei der Bank eingeholt werden. Gemäß dem Gesetz über Kreditinstitute gelten alle bekannten Daten und Bewertungen, die einen Kunden des Kreditinstituts oder eines anderen Kreditinstituts betreffen, als Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen.
Tritt der Erbfall in Estland ein, richtet ein Notar eine elektronische Anfrage über die Rechte und Pflichten des Erblassers an die in der Republik Estland tätigen Kreditinstitute. Ein Kreditinstitut, das eine Anfrage eines Notars erhalten hat und über Informationen zu den Rechten und Pflichten des Erblassers verfügt, ist verpflichtet, dem Notar die Informationen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Anfrage elektronisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Website der Notarkammer (in englischer Sprache) ist unter folgender Adresse abrufbar: Notarkammer.
Tatari 25, 10116 Tallinn, Estland
Tel.: +372 617 7900
E-Mail: koda@notar.ee
Die Kontaktdaten der estnischen Notare sind abrufbar unter https://www.notar.ee/et/notarid/nimekiri.
4 Verfügbarkeit eines Registers über Rechte des geistigen Eigentums
Das estnische Patentamt ist eine Regierungsbehörde, die im Regierungsbereich des Justizministeriums tätig ist und die Wirtschaftspolitik des Staates im Bereich des Rechtsschutzes des geistigen Eigentums umsetzt. Das estnische Patentamt bietet Rechtsschutz für Patente, Marken, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster und Modelle, geografische Angaben und Layout-Designs integrierter Schaltkreise.
Tatari 39, 15041 Tallinn, Estland
+372 627 7900
Sowohl bereits eingetragene als auch angemeldete Marken können in den Datenbanken des estnischen Patentamts abgefragt werden. Die Datenbank enthält die Daten zu den in der Republik Estland eingetragenen oder zur Eintragung angemeldeten Marken und zu internationalen Marken, die in Estland nach dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken gültig oder zum Rechtsschutz angemeldet sind. Die Datenbank wird einmal täglich aktualisiert. Die Datenbank hat informativen Charakter und entfaltet keine Rechtswirkung.
Die Datenbank ist abrufbar unter https://andmebaas.epa.ee/avalik/#/trademarks.
5 Andere Register mit Angaben, die im Erbfall relevant sind
Die entsprechenden Register wurden bereits zu Beginn dieses Beitrags erwähnt.
6 Informationen über geschlossene Testamente und nicht eintragungspflichtige Testamente
In Estland kann ein Testament entweder notariell oder privatschriftlich verfasst werden.
Bei einem notariellen Testament kann es sich um ein notariell beurkundetes Testament oder um ein bei einem Notar hinterlegtes Testament handeln. Alle notariellen Testamente werden in das Nachlassregister eingetragen. Die in das Register eingetragenen Informationen über Testamente und Erbverträge sind bis zum Eintritt des Erbfalls vertraulich. Nachdem der Tod des Erblassers bescheinigt wurde, kann jede Person die Informationen im Nachlassregister einsehen.
Ein privatschriftliches Testament kann entweder ein in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnetes Testament oder ein eigenhändig errichtetes Testament sein. Nationale Testamente werden nicht eingetragen. Ein privatschriftliches Testament wird ungültig, wenn seit seiner Errichtung sechs Monate verstrichen sind und der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Ein Erblasser kann ein privatschriftliches Testament selbst aufbewahren oder es einer anderen Person zur sicheren Verwahrung übergeben. Erhält die Person, an die der Erblasser sein Testament übergeben hat oder in deren Besitz sich das Testament aus einem anderen Grund befindet, Kenntnis vom Tod des Erblassers, ist sie verpflichtet, das Testament unverzüglich einem Notar vorzulegen. Der Notar stellt der Person, die das privatschriftliche Testament vorgelegt hat, eine Bescheinigung über die Hinterlegung des Testaments aus, die von der Person, die das Testament vorgelegt hat, und vom Notar zu unterzeichnen ist.