Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 2 Ob 198/01h
    • Mitgliedstaat: Österreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:N/A
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 06/09/2001
    • Gericht: Oberster Gerichtshof
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte: Rechtsprechung Österreich Deutsch
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 2. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    1.Standen bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes einander zwei Verbraucher gegenüber, kommt es auf der Seite der einen Vertragspartei aber sodann durch Vertragsübernahme zu einem Parteiwechsel, wobei der neuen Vertragspartei Unternehmereigenschaft zukommt, sodass sich fortan ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen, so unterliegt das Rechtsgeschäft nunmehr dem I. Hauptstück des KSchG gemäß dessen § 1.
    2.§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG enthält kein generelles Aufrechnungsverbot, sondern nur für die im Gesetz aufgezählten Fälle; ein allgemein formuliertes vertragliches Aufrechnungsverbot, das auf die Tatbestandsmerkmale des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG nicht ausdrücklich eingeht, gilt in den Fällen dieser Bestimmung nicht, behält darüber hinaus im Rahmen des Zulässigen aber seine Gültigkeit.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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