Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: XVII Ama 51/03
    • Mitgliedstaat: Polen
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Claimant - not specified, Defendant – Powszechny Fundusz Finansowy “J” sp. z o.o.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/03/2004
    • Gericht: Sąd Okręgowy w Warszawie
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Article 1, 2. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    1. Obwohl Art. 23a.2 des Gesetzes zum Schutz von Wettbewerb und Verbrauchern vom 15 Dezember 2000 (in der geänderten Fassung) (Umsetzung der Richtlinie 98/27) bestimmt, dass der Gebrauch vertraglicher Klauseln, die in das Register Verbotener Klauseln aufgenommen worden sind, ein Beispiel für eine Praxis ist, welche die kollektiven Verbrau-cherinteressen verletzt, wird der Gebrauch ähnlicher Klauseln nicht notwendigerweise in je-dem Fall die kollektiven Verbraucherinteressen verletzen.
    2. Selbst wenn eine Klausel für verboten erklärt und im Wege des Verfahrens nach Art. 479.36 –479.45 der Zivilprozessordnung in das Register der Verbotenen Klauseln eingetragen wurde, darf eine entsprechende oder selbst eine identische Klausel nicht in anderen Verträgen verboten werden (der Fall betraf einen Unternehmer der Klauseln benutzte, die (obwohl nicht vom Wortlaut her identisch) Klauseln ähnlich waren, die vorher von einem an-deren Unternehmer gebraucht, für verboten gehalten und in das Register Verbotener Klau-seln aufgenommen wurden).
    3. Das Gericht hob die Entscheidung des Leiters der Behörde für den Schutz von Wettbewerb und Verbrauchern auf und entschied, dass in einem anderen Zusammenhang die Klauseln, die in das Register eingetragen worden sind, keinesfalls verboten werden dürfen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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