Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 15101
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:S. Formisano v. S.n.c. Cantiere Navale Patrone Moreno di Moreno e Rolando
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 22/11/2000
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1.
  • Leitsatz
    1. Die Vorschrift zum Verbrauchergerichtsstand (geregelt in Punkt 19(2), Art. 1469-bis des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches) ist nicht auf vertragliche Verpflichtungen, die von den Parteien vor Einführung des Art. 1469-bis des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches eingegangen wurden, anwendbar. Nach dieser Vorschrift ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (sogenannte “Vorschrift zum Verbrauchergerichtsstand”).
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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