Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: C-361/89
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Criminal proceedings against Patrice Di Pinto
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 14/03/1991
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 1, 1. Doorstep Selling Directive, Article 2
  • Leitsatz
    1) Ein Gewerbetreibender, der im Wege eines Haustürgeschäfts als Kunde einen Werbevertrag im Hinblick auf den Verkauf seines Gewerbebetriebs abschließt, ist nicht als Verbraucher anzusehen, der durch die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Fall von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen geschützt ist.

    2) Die Richtlinie steht nationalen Rechtsvorschriften über Haustürgeschäfte nicht entgegen, die den in ihr vorgesehenen Schutz auf Gewerbetreibende erstrecken, wenn diese Gewerbetreibenden Rechtsgeschäfte zum Zweck des Verkaufs ihres Gewerbebetriebs vornehmen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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