Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: Joined cases C-240/98 to C-244/98
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Océano Grupo Editorial SA v Roció Murciano Quintero and others
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 27/06/2000
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1.
  • Leitsatz
    1. Der Schutz, den die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen den Verbrauchern gewährt, erfordert, daß das nationale Gericht von Amts wegen prüfen kann, ob eine Klausel des ihm vorgelegten Vertrages mißbräuchlich ist, wenn es die Zulässigkeit einer bei den nationalen Gerichten eingereichten Klage prüft.

    2. Das nationale Gericht muß die vor oder nach dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften bei ihrer Anwendung soweit wie möglich unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auslegen. Das Erfordernis einer richtlinienkonformen Auslegung verlangt insbesondere, daß das nationale Gericht der Auslegung den Vorzug gibt, die es ihm ermöglicht, seine Zuständigkeit von Amts wegen zu verneinen, wenn diese durch eine mißbräuchliche Klausel vereinbart worden ist.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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