Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 545/2002
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:“Sain 333 S. L.” v Francisco Javier G. B. and Amparo M. G.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 19/09/2002
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 1 Timeshare Directive, Article 2 Timeshare Directive, Article 3, 3.
  • Leitsatz
    1. Alle Teilnutzungsverträge, die unterzeichnet wurden nachdem das Umsetzungsgesetz der Richtlinie in Kraft getreten ist, müssen die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen, auch wenn das Teilnutzungssystem für eine bestimmte Immobilie schon existierte.
    2. Innerhalb des spanischen Rechtes ist es verboten die Wörter “Immobilie“ oder „geteilte Immobilie“ (multipropiedad) zu benutzen, um für Teilnutzungsrechte zu werben oder für sie Reklame zu machen, auf die Gefahr hin, dass man mit der Nichtigkeit des Vertrages be-straft wird.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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