Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 135/1999
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Wolfgang J and Barbel J. v “Club Casablanca Ltd.” And “Club Casablanca Management Limited”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 13/02/1999
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 5, 1. Timeshare Directive, Article 9 Timeshare Directive, ANNEX
  • Leitsatz
    1. Um internationale rechtliche Betrügereien zu vermeiden, verbietet das spanische Recht durch die Entwicklung der Regelung des Art. 9 der Richtlinie 94/47, dass die Parteien eine Gerichtsstandklausel festlegen können, so dass jeder Vertrag über die Teilnutzung von Immobilien vom Spanischen Recht geregelt werden muss, unabhängig vom Ort oder vom Zeitpunkt seiner Vereinbarung.
    2. Die Verletzung der Verpflichtungen über das Rücktrittsrecht zu informieren und das Verbot von Anzahlungen ermöglichen es dem Verbraucher vom Vertrag zurück zu treten, nach den Regelungen der Richtlinie durch die das bürgerliche Gesetzbuch ausgelegt wird.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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