Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Société Habitat / Boy
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 21/05/2001
    • Gericht: Cour d’appel
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 1 Timeshare Directive, Article 4 Timeshare Directive, Article 5, 1. Timeshare Directive, Article 6 Timeshare Directive, Article 10 Timeshare Directive, ANNEX
  • Leitsatz
    1. Die Richtlinie 94/47/EG vom 26. Oktober 1994 sieht vor, dass der Erwerber das Recht hat, ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zurückzutreten, entweder in einer Frist von 10 Tagen, wenn alle Informationen im Vertrag erwähnt sind, oder andernfalls in einer Frist von drei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages.
    2. Falls ein Anbieter von Timesharing-Modellen eine Frage nach der Umsetzung der Richtlinie in dem Mitgliedstaat, dessen Recht anwendbar ist, unbeantwortet lässt, ist anzunehmen, dass die Richtlinie in das nationale Recht des Mitgliedstaates innerhalb der in der Richtlinie vorgesehenen Frist umgesetzt wurde.
    3. Soweit der Vertrag nach Ablauf der in der Richtlinie vorgesehenen Umsetzungsfrist geschlossen wurde, hat die Gesellschaft die Pflicht eine Klausel bezüglich des Widerrufs des Käufers in ihre Verträge einzufügen und den Widerruf innerhalb der zwingenden Frist der Richtlinie zu akzeptieren.
    4. Die Gesellschaft, an die die Käufer einen Widerruf gerichtet haben, darf folglich die von den Käufern am Tag des Vertragsschlusses zur Zahlung übergebenen Schecks nicht einreichen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis