Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: no. 18290/2003
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Gianmarco Achille v. Autoberardi s.r.l.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 28/11/2003
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    Die Vorschrift des Art. 1469 bis, Paragraph 3 bürgerliches Gesetzbuch muss wie eine Regel ausgelegt werden, welche die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts begründet, an dessen Ort der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; es muss vermutet werden, dass Klauseln, welche die Zuständigkeit eines anderen Gerichtes begründen, missbräuchlich sind.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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