Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 1004/2009
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Edmund Barbara u Steve Barbara ezercenti l-kummerce taht l-isem Barbara Music Sh. v J. u M. Formosa
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 04/04/2011
    • Gericht: Tribunal ghal Talbiet Zghar
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 4, 1.
  • Leitsatz
    Keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Die Kläger strengten ein Gerichtsverfahren an, um die Zahlung von drei Raten für die Vermietung eines Klaviers durchzusetzen. Sie erklärten, dass die Beklagten eine Verein-barung unterzeichnet hätten, nach der sie sich verpflichteten, die Nutzung eines Klaviers mit der Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, das Klavier zu kaufen. Der Kläger trug vor, dass er vor der Vertragsunterzeichnung dessen Inhalt den Beklagten erläutert habe, insbe-sondere dessen Klausel Nr. 7, nach der der gezahlte Mietzins von dem Preis des Klaviers abgezogen und das Klavier durch Ratenzahlung gekauft werden könne, wenn sich die Beklagten binnen sechs Monaten für den Kauf des Klaviers entschlössen. Wenn aber das Klavier binnen zwei Jahren gekauft werde, würde die Hälfte des gezahlten Mietzinses von dem Wert des Klaviers abgezogen werden.
  • Rechtsfrage
    Das Gericht hielt fest, dass dieser Fall die Buchung eines Klaviers betreffe, durch die man zudem die Möglichkeit erhielte, das Klavier zu kaufen. Aus den dargelegten Bewei-sen folgte, dass die Beklagten froh darüber waren, dass Klavier weiterhin zu nutzen ohne es tatsächlich zu kaufen. Es kam heraus, dass die Beklagten niemals irgendwelche Schrit-te eingeleitet hatten, die Vereinbarung über die Überlassung des Klaviers zu kündigen und das Klavier zurück zu geben. Das Gericht bemerkte, dass es sich um einen Fall han-dele, in dem sich beide Parteien ganz über die anwendbaren Bestimmungen und Bedin-gungen bewusst waren und keiner den anderen hinters Licht führte. Die Beklagten griffen zu ihrer Verteidigung die Bestimmungen der Vereinbarung aus auf Billigkeit gestützten Erwägungen an. Das Gericht aber stellte in Frage, ob es billig sei, dass jemand fortfahre, ein Produkt zu nutzen und bei Aufforderung zur Zahlung diese verweigere. Das Gericht bemerkte weiter, dass entgegen des Vorwurfs die die Verwendung von missbräuchlichen Bestimmungen regelnden Artikel 44 und 45 nicht verletzt seien und entschied, der Klage stattzugeben.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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  • Ergebnis