Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: EBH 2006.1519
    • Mitgliedstaat: Ungarn
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 01/01/9999
    • Gericht: Magyar Köztársaság Legfelsőbb Bíróság
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Timeshare Directive, Article 1 Timeshare Directive, Article 3, 1. Timeshare Directive, ANNEX
  • Leitsatz
    Der Teilzeitnutzungsrechtevertrag berechtigt den Gläubiger zur Benutzung und zur Überlassung des Nutzungsrechtes und zur Verwendung des Nutzungsrechts als tauschfähiges Kontingent. Das letztere Recht wird mit dem Beitritt ins Tauschsystem eröffnet.
    Der Schuldner gerät in Verspätung, wenn er seine, mit der Mitgliedaufnahme ins Tauschsystem verbundenen Pflichten nicht erfüllt. Die Rechtsfolgen des Verzuges treten nur zwischen der Fälligkeit und der Erfüllung ein, wenn die Mitgliedaufnahme im vom Erwerber gesicherten Zeitraum geschieht.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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