Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: no. 59118
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:O.A. v. Airline “A”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 18/11/2002
    • Gericht: Giudice di pace
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 5, 1. Package Travel Directive, Article 5, 2.
  • Leitsatz
    Der Friedensrichter von Rom hat entschieden, dass ein Verbraucher gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn diese sein/ihr Gepäck verloren hat.
    Der Richter sprach dem Kläger inter alia Ersatz für materielle und immaterielle Schäden zu, die der Verbraucher wegen des Verlustes der Urlaubsfreuden und wegen des Stresses erlitten hat, weil die Fluggesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen nur mangelhaft erfüllt hat.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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