On this page, you will find information on the costs of court proceedings in the Czech Republic.
Family law – child custody and maintenance
There is only one type of lawyer in the Czech Republic – attorneys-at-law [advokáti]. There are no separate legal professions analogous to lawyers such as ‘barristers’ and ‘solicitors’ in the United Kingdom.
Decree of the Ministry of Justice No 177/1996 of 4 June 1996 deals with the fees and compensation paid to lawyers for the provision of legal services (lawyers’ tariff). The English translation is available on the Czech Bar Association’s website.
A lawyer’s fee can also be arranged privately between the parties involved.
Legal representation is not mandatory in most civil cases (including family and commercial cases).
Fixed costs for litigants in civil court proceedings
Act No 549/1991 on court fees (no English translation is available) regulates fees paid in civil court proceedings. The fees differ according to the type of proceedings. Fixed fees are paid in some cases; in other cases the amount of the fee is determined on a percentage basis.
In all cases, the fees must be paid in the Czech currency (CZK) and may be remitted by bank transfer to the State’s (court’s) account. Fees up to CZK 5 000 may be paid using special government stamps [státní kolek] available for purchase at post offices and certain other places.
The court is obliged to advise the person lodging an action about the specific court fee amount.
The stage of civil court proceedings where litigants become obliged to pay fixed costs
A court fee falls due when the payer becomes obliged to pay it (e.g., when an action is lodged). If the payer fails to pay a fee for the proceedings which is due, the court will request that it be paid within the time limit it prescribes to this effect. If this time-limit has expired and the payer has not paid the fee, the court will discontinue the proceedings.
Fixed costs for litigants in criminal proceedings
Criminal proceedings are always initiated ex officio (based on the prosecutor’s official duty) and the defendant only pays for the costs of legal representation (if not granted free defence or defence at a reduced rate). However, if the defendant is found guilty with final effect, he or she is required to compensate the state for the costs of the criminal proceedings in the amount set by the law.
The stage of criminal proceedings where litigants become obliged to pay fixed costs
No court fees are paid in criminal proceedings.
Fixed costs for litigants in proceedings before the Constitutional Court
No fixed court fees are set for complaints lodged with the Constitutional Court of the Czech Republic [Ústavní soud České republiky], but litigants are required to be represented by a lawyer.
The stage of proceedings before the Constitutional Court where litigants become obliged to pay fixed costs
No fixed court fees are charged.
Legal representatives of the parties are not required to provide any prior information.
The rights and obligations of the parties may be arranged through an agreement between the lawyer and the lawyer’s client.
It is recommended to consult a lawyer in each individual case. Once proceedings start, the court is required to disclose the amount of the due court fees to the parties.
The only official language in the Czech Republic is Czech. Therefore, there is no legal obligation to provide information in other languages. The quality of the information thus depends on the willingness and knowledge of the person providing it.
Information on mediation can be found on the website of the Association of Mediators of the Czech Republic [Asociace mediátorů České republiky] (AMČR).
Information on registered mediators can be found on the Ministry of Justice website and/or directly by searching the List of mediators [Seznam mediátorů] database.
No official website providing cost information is available.
The website of the Ministry of Justice contains statistics on the activities of courts and prosecutor’s offices.
The costs one has to pay depend on the circumstances of each individual case. Average aggregate costs of court proceedings are not available.
Court fees are exempted from VAT and their amount is final. The lawyer’s tariff is exclusive of VAT. Some law offices are VAT payers and do charge VAT (at the 21% rate). VAT and the manner in which this tax is collected is regulated by Act No 235/2004 on value added tax.
The standard rate is 21%, the reduced rate is 15%.
Legal aid
Income ceilings applicable in the area of civil proceedings
No specific income ceilings apply. The qualification criteria for the provision of free legal aid include not only the person’s income, but also the overall financial situation of his or her household. Where the protection of a party’s interests so requires (i.e., especially in substantively or procedurally complicated proceedings) or where the parties must mandatorily be represented by a lawyer in the given type of proceedings and, at the same time, the party’s circumstances justify such a procedure, the court will appoint an attorney-at-law as the party’s lawyer. The party’s obligation to reimburse the lawyer, as well as to pay court fees, is then waived by the court.
Free legal aid is also provided by the Czech Bar Association [Česká advokátní komora] and specialised non-governmental organisations (depending on the subject of the proceedings).
No specific income ceilings apply. The court will appoint a defence lawyer for the accused person in all cases where legal representation is mandatory and the accused does not have a lawyer.
If the accused person documents that he or she cannot afford the costs of defence, the court will decide that he or she is entitled to free legal defence or defence at a reduced rate.
Income ceilings applicable to victims (aggrieved parties) in criminal proceedings
Aggrieved parties aged under 18 are entitled to be represented by an attorney free of charge in criminal proceedings unless the proceedings concern the crime of neglecting the duty to maintain and support [zanedbání povinné výživy].
Aggrieved parties who fall within one of the following categories are also entitled to free legal representation by an attorney:
persons who prove that they cannot afford the costs of legal representation. These persons are entitled to choose their attorney themselves; if they fail to do so, the relevant law enforcement body will appoint an attorney for them.
Where the aggrieved party is also an especially vulnerable victim, he or she additionally receives limited legal aid under the Victims of Crime Act. This form of legal aid is provided by lawyers (attorneys-at-law) who volunteer to provide a certain amount of free legal aid to such victims and are registered in a special register maintained by the Ministry of Justice.
Non-governmental non-profit organisations which have met the set conditions and have obtained accreditation from the Ministry of Justice, as well as the Probation and Mediation Service [Probační a mediační služba], may provide legal information to victims of crime (especially information on their rights under the Victims of Crime Act and the rights of the aggrieved parties in criminal proceedings). However, this legal information does not directly constitute legal aid.
The same information applies in this regard as indicated above regarding income ceilings with respect to legal aid for the accused persons in criminal proceedings.
Complaints lodged with the Constitutional Court are not subject to any court fees. Likewise, court fees are not charged in some types of proceedings (specified in § Section 11 of Act No 549/1991 on court fees), for instance in cases where the plaintiff is a minor and in some other cases (e.g. in cases where the state or its bodies are one of the parties to the proceedings, where the case concerns an asylum application filed by a foreign national, and in cases where a party to the proceedings is a ‘person in a weaker position’).
This depends, in each specific case, on the judge’s discretion (as described in the final decision of the judge); the court may order the unsuccessful party to pay the costs in full or in part. This, however, does not apply to divorce proceedings. The decision on costs may often also cover the costs of legal representation.
Expert fees and costs
The court pays a fee to the experts it appoints. The parties to a dispute are required to bear the costs of expert fees only in cases where they themselves request the expert’s services. In some special cases, the court may order the unsuccessful party to pay the expert’s fees.
The court is required to pay the fees charged by translators and interpreters; where a party is a foreign national who does not understand Czech, they may address the court in their native language.
Report of the Czech Republic concerning the Study on the Transparency of Costs (703 Kb)
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In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht – Scheidung wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten. Die Eheschließung findet in Mitgliedstaat A statt. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B), wo es seinen Wohnsitz begründet und eine Arbeit aufnimmt. Kurz darauf trennt sich das Paar. Die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Sofort nach ihrer Rückkehr in den Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 2 000 CZK | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | 2 000 CZK | N/A | N/A | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fall B | 2 000 CZK | N/A | N/A | 2 000 CZK | N/A | N/A | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich, 1 500 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein (hängt von dem anderen beteiligten Staat ab) | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nein | - | - | - |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nein | - | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Nur Nichtregierungsorganisationen (NRO) | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Gibt es andere Kosten bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug? | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - | - | |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde | - | - |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht – Sorgerecht wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der klagenden Partei Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Zwei Personen haben mehrere Jahre lang unverheiratet zusammengelebt. Sie haben ein dreijähriges Kind, als sie sich trennen. Durch eine Gerichtsentscheidung wird der Mutter das Sorgerecht für das Kind und dem Vater ein Umgangsrecht eingeräumt. Die Mutter beantragt, das Umgangsrecht des Vaters einzuschränken.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später beantragt die Mutter in Mitgliedstaat A eine Änderung des Umgangsrechts des Vaters.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | Keine | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | Keine | N/A | N/A | Ja | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fall B | Keine | Nicht zutreffend (N/A) | N/A | Keine | N/A | N/A | Ja | Vertraglich festgelegt (400 CZK pro angefangene Stunde im Falle einer gerichtlich angeordneten Einführungssitzung mit einem Mediator) |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich, 1 000 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich, 1 000 CZK pro Leistung nach dem Rechtsanwaltstarif | Nein (hängt von dem anderen beteiligten Staat ab) | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, abhängig von ihren tatsächlichen Kosten | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nicht bei dieser Verfahrensart | - | - | - |
Fall B | Ja, abhängig von ihren tatsächlichen Kosten | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Nicht bei dieser Verfahrensart | - | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Nur Nichtregierungsorganisationen (NRO) | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Normalerweise nicht Das Gericht kann jedoch eine Kostenerstattung gewähren, wenn dies durch die Umstände gerechtfertigt ist. | - | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, in der Regel keine | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Gibt es andere Kosten bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug? | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde | - | - |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Handelsrecht – Vertragsrecht wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war.
Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staates. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 5 % des Betrags (bei einem Streitwert unter 40 Mio. CZK) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja, (z. B. Schiedsverfahren oder Mediation) | Vertraglich festgelegt |
Fall B | 5 % des Betrags (bei einem Streitwert unter 40 Mio. CZK) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja, (z. B. Schiedsverfahren oder Mediation) | Vertraglich festgelegt |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | In Handelssachen, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 50 000 CZK | - | - |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | In Handelssachen, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 50 000 CZK | - | - |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Sehr selten in Handelssachen | - | - | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug | - | - | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | ||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Thema Handelsrecht – Haftung wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen liefert einen Heizkessel an einen Installateur. Der Installateur verkauft den Heizkessel an einen Kunden und baut ihn im Haus des Kunden ein. Kurz darauf bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Hersteller der Heizungsanlage, Installateur, Endkunde) sind versichert. Die Ursache des Brandes ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, den Hersteller der Heizungsanlage, den Heizungsinstallateur und die Versicherungsgesellschaften auf vollen Schadenersatz zu verklagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizungsanlagen in Mitgliedstaat B liefert einen Heizkessel an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft den Kessel an einen Kunden in Mitgliedstaat A und baut ihn dort im Haus des Kunden ein. Kurz darauf bricht im Haus ein Brand aus. Alle Beteiligten (Hersteller der Heizungsanlage, Installateur, Endkunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Brandes ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, den Hersteller der Heizungsanlage, den Heizungsinstallateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A auf vollen Schadenersatz in Mitgliedstaat A zu verklagen.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Kann alternative Streitbeilegung in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | 5 % des Betrags (Versicherungsanspruch) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt (in der Regel 1 000 CZK pro Stunde; 3 Stunden) |
Fall B | 5 % des Betrags (Versicherungsanspruch) | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | 5 % des Betrags | Nicht zutreffend (N/A) | Nein | Ja (fakultativ) | Vertraglich festgelegt |
Fallstudie | Prozessbevollmächtigter | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fall B | Nein | Vertraglich festgelegt | Nein | - | - | Nein | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Fallstudie
| Zeugenentschädigung | Hinterlegung oder Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 10 000 CZK | Kosten für Nachweiserbringung | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich |
Fall B | Ja, es werden die tatsächlichen Kosten gezahlt. | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich | Wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird | 10 000 CZK | Kosten für die Beweisführung | Je nach den Umständen des Falles unterschiedlich |
Fallstudie
| Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann wird die volle Prozesskostenhilfe gewährt? | Unter welchen Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Verfahrenskosten verlangen? | Sollte die Erstattung nicht vollständig sein, wie hoch ist der übliche Prozentsatz der übernommenen Kosten? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Verbraucherschutzeinrichtungen, andere Nichtregierungsorganisationen (NRO) | Wenn es zum Schutz der Interessen einer Partei erforderlich ist, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt. | Der Antrag der Partei, ihr Vermögen und die Komplexität der Streitsache | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fall B | Siehe die Richtlinie über die Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug oder das Europäische Verbraucherzentrum. | Wenn es zum Schutz der Interessen einer Partei erforderlich ist, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt. | Der Antrag der Partei, ihr Vermögen und die Komplexität der Streitsache | Ja | Hängt von den Umständen des Falles ab | Es kann eine Entschädigung für alle Kosten gewährt werden. | Nein |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | ||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | - | - |
Fall B | Bei den für das Verfahren erforderlichen Originalunterlagen in einer Fremdsprache | 100 – 350 CZK pro Seite | Wenn eine Partei oder ein Zeuge Ausländer ist oder Tschechisch nicht versteht | 100 – 350 CZK pro Stunde |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.