Insolvenzregister

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Das nationale Insolvenzregister ist ein öffentlich zugängliches elektronisches Register, das es Gerichten und betroffenen Gläubigern leichter machen soll, sich über laufende Insolvenzverfahren zu informieren, und das gleichzeitig die Eröffnung paralleler Insolvenzverfahren verhindern soll.

Am 26. Juni 2018 schloss das Justizministerium die erste Phase des Projekts „IRI for Europe“ („Vernetzung der Insolvenzregister in Europa“) ab, das zum Teil aus dem Programm der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission (Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich transeuropäischer Telekommunikationsnetze: CEF-TC-2016-2 – Europäisches e-Justiz-Portal“) finanziert wird. Kroatien hatte sich als Mitglied eines Konsortiums mit Deutschland, Frankreich, Italien und Rumänien beworben.

Dieses Projekt dient in erster Linie der Finanzierung und Bereitstellung der elektronischen Dienste, die für die Kommunikation innerhalb des Verbunds der Insolvenzregister erforderlich sind.

Das Insolvenzregister wurde auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eingerichtet.

Das Insolvenzregister wird mindestens einmal täglich aktualisiert. Erfasst sind:

  • Verfahren zur Konkursabwendung und Konkursverfahren, die seit dem 1. September 2015 eröffnet wurden
  • Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Januar 2016 eröffnet wurden

Für alle Registerdaten sind die Gerichte zuständig, bei denen die Verfahren anhängig sind.

In der zweiten Phase des Projekts „IRI for Europe“ wurden die nationalen Insolvenzregister über das Europäische Justizportal miteinander verknüpft.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2023

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