Europäischer Vollstreckungstitel

Der Europäische Vollstreckungstitel ist ein einfaches Verfahren, das für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen genutzt werden kann. Dieses Verfahren ermöglicht die einfache Anerkennung und Vollstreckung der in einem Mitgliedstaat ergangenen Gerichtsentscheidung über eine unbestrittene Forderung in einem anderen Mitgliedstaat.

Zur Bestätigung einer Gerichtsentscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel verwendet der Richter ein Formblatt, das hier zugänglich ist.

Sobald der Europäische Vollstreckungstitel von dem Gericht ausgestellt wurde, muss er an die für die Vollstreckung zuständige Stelle in dem Mitgliedstaat geschickt werden, in dem der Schuldner lebt oder in dem sich sein Vermögen befindet.

Zusammen mit dem Europäischen Vollstreckungstitel muss eine Kopie des ursprünglichen Urteils übermittelt werden. Abhängig davon, welche Sprachen von der für die Vollstreckung zuständigen Stelle des Mitgliedstaats anerkannt werden, ist in manchen Ländern eine Übersetzung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel erforderlich. Weitere Formalitäten gibt es nicht, so dass die Gerichtsentscheidung in dem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden kann.

Links zum Thema

Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel PDF (1136 Kb) de

Europäischer Vollstreckungstitel – Mitteilungen der Mitgliedstaaten und Suchwerkzeug zur Ermittlung des/der zuständigen Gerichts/Stelle

Letzte Aktualisierung: 09/07/2024

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.