Zur Bestätigung einer Gerichtsentscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel verwendet der Richter ein Formblatt, das hier zugänglich ist.
Sobald der Europäische Vollstreckungstitel von dem Gericht ausgestellt wurde, muss er an die für die Vollstreckung zuständige Stelle in dem Mitgliedstaat geschickt werden, in dem der Schuldner lebt oder in dem sich sein Vermögen befindet.
Zusammen mit dem Europäischen Vollstreckungstitel muss eine Kopie des ursprünglichen Urteils übermittelt werden. Abhängig davon, welche Sprachen von der für die Vollstreckung zuständigen Stelle des Mitgliedstaats anerkannt werden, ist in manchen Ländern eine Übersetzung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel erforderlich. Weitere Formalitäten gibt es nicht, so dass die Gerichtsentscheidung in dem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden kann.
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Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel (1136 Kb)
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