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Gilt die Charta in meinem Fall?

Wenn Sie glauben, dass Ihre Grundrechte verletzt worden sind, erfahren Sie in diesem Abschnitt, ob Sie durch die EU-Charta Schutz erhalten können.

Einführung

Anhand dieser Checkliste können Sie erkennen, ob ein bestimmter Fall von der EU-Grundrechtscharta erfasst ist.

Die Charta gilt nur für Handlungen von:

  • EU-Einrichtungen oder
  • nationalen Einrichtungen von EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung von EU-Recht.

Mit der Checkliste können Sie feststellen, bei welchen Handlungen nationaler Einrichtungen es um die Durchführung von EU-Recht geht.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Haftungsausschluss

Diese Checkliste dient nur zur Information. Sie enthält keine verbindlichen Rechtsauskünfte für Privatpersonen, und wir lehnen diesbezüglich jede Haftung ab.

Falls Sie als Privatperson Auskünfte über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens wünschen, sollten Sie für Ihre spezielle Situation professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Die Checkliste soll nur Aufschluss darüber geben, ob die Charta theoretisch auf einen bestimmten Einzelfall angewendet werden kann. Ist die Antwort positiv, bedeutet das noch nicht, dass tatsächlich gegen die Charta verstoßen wurde.

Checkliste

Charterclick steps

Schritt 1 – Antragsteller

Wer beklagt die Verletzung eines Grundrechts?
Betrifft der Fall ein EU-Bürgern gewährtes Grundrecht?
Berücksichtigen Sie die folgende Liste der Bestimmungen der Charta

Consider the following list of the Charter’s provisions

Der Fall kann ein Grundrecht betreffen, das die Charta den EU-Bürgern nicht gewährt (insbesondere das Recht auf Asyl gemäß Artikel 18 der Charta). Alternativ kann er einen Anspruch betreffen, der nicht als ein Grundrecht gemäß der Charta gewährt wird. Bevor Sie die Schlussfolgerung ziehen, dass die Grundrechte der EU für den Fall nicht relevant sind, bedenken Sie bitte, dass die Charta nicht die einzige Quelle für den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU ist. Seit den 70er-Jahren gewährt der Europäische Gerichtshof in Ermangelung eines EU-Grundrechtekatalogs den Schutz der Grundrechte durch deren Erhebung zu allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts. Im Vertrag von Lissabon werden diese allgemeinen Grundsätze als eine Quelle der Grundrechte der EU bestätigt. Siehe auch Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials.
Könnte der Fall ein Grundrecht betreffen, das als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts gewährt wird, gehen Sie bitte in der Checkliste zur nächsten Frage über. Wie die Charta sind auch die allgemeinen Grundsätze der EU für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU sowie für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich.
Wenn hingegen weder die Ansprüche aus der Charta noch die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts für den Fall relevant sind, so ist es wahrscheinlich, dass der Fall keine Verletzung eines Grundrechts der EU (oder eines Grundrechts allgemein) darstellt.

Betrifft der Fall ein Nicht-EU-Bürgern vom EU-Recht gewährtes Grundrecht? Berücksichtigen Sie die folgende Liste der Bestimmungen der Charta. Betrifft der Fall eines der folgenden Grundrechte?

Consider the following list of the Charter’s provisions. Does the case involve one of the following fundamental rights listed?

Der Fall kann ein Grundrecht betreffen, das die Charta Bürgern aus Drittländern nicht gewährt (insbesondere das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen gemäß Artikel 39-40 der Charta sowie das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz gemäß Artikel 46). Alternativ kann er einen Anspruch betreffen, der nicht als ein Grundrecht gemäß der Charta gewährt wird.
Bevor Sie die Schlussfolgerung ziehen, dass die Grundrechte der EU für den Fall nicht relevant sind, bedenken Sie bitte, dass die Charta nicht die einzige Quelle für den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU ist. Seit den 70er-Jahren gewährt der Europäische Gerichtshof in Ermangelung eines EU-Grundrechtekatalogs den Schutz der Grundrechte durch deren Klassifizierung als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts. Im Vertrag von Lissabon werden diese allgemeinen Grundsätze als eine Quelle der Grundrechte der EU bestätigt. Lesen Sie mehr in Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials.
Könnte der Fall ein Grundrecht betreffen, das als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts gewährt wird, gehen Sie bitte in der Checkliste zur nächsten Frage über. Wie die Charta sind auch die allgemeinen Grundsätze der EU für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU sowie für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich.
Wenn hingegen weder die Ansprüche aus der Charta noch die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts für den untersuchten Fall relevant sind, ist es wahrscheinlich, dass ein solcher Fall keine Verletzung eines Grundrechts der EU (oder eines Grundrechts allgemein) darstellt.

Berücksichtigen Sie die folgende Liste der Bestimmungen der Charta. Betrifft der Fall einen der aufgeführten Ansprüche?

Der Fall betrifft ein Grundrecht, das sich wesensgemäß auf natürliche Personen beschränkt. Folglich kann kein Verstoß eines unionsrechtlichen Grundrechts juristischer Personen vorliegen.

Berücksichtigen Sie die folgende Liste der Bestimmungen der Charta. Betrifft der Fall einen der aufgeführten Ansprüche?

Der Fall betrifft ein von der Charta gewährtes Grundrecht; es ist jedoch ungewiss, ob sich dessen Schutz im Unionsrecht auch auf juristische Personen erstreckt.
Sie können zur nächsten Frage übergehen, sollten jedoch, falls Sie feststellen, dass der Fall in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt, bedenken, dass dies allein keinen Aufschluss darüber gibt, ob die betroffene Person sich auf das Grundrecht berufen kann. Zur nächsten Frage übergehen.

Der Fall betrifft kein von der Charta gewährtes Grundrecht.
Bevor Sie jedoch die Schlussfolgerung ziehen, dass die Grundrechte der EU für den Fall nicht relevant sind, bedenken Sie bitte, dass die Charta nicht die einzige Quelle für den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU ist. Seit den 70er-Jahren gewährt der Europäische Gerichtshof in Ermangelung eines EU-Grundrechtekatalogs den Schutz der Grundrechte durch deren Erhebung zu allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts. Im Vertrag von Lissabon werden diese allgemeinen Grundsätze als eine Quelle der Grundrechte der EU bestätigt. Siehe auch Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials.
Könnte der Fall ein Grundrecht betreffen, das als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts gewährt wird, gehen Sie bitte zur nächsten Frage der Checkliste. Wie die Charta sind die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts für die Organe, inrichtungen, Ämter und Agenturen der EU sowie für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich.
Wenn jedoch weder die Ansprüche aus der Charta noch die unionsrechtlichen allgemeinen Grundsätze für den Fall relevant sind, ist es wahrscheinlich, dass in dem Fall kein EU-Grundrecht verletzt wird.

Schritt 2 – Ursachen der Verletzung

Wer ist Verursacher des mutmaßlichen Verstoßes?
Es wird empfohlen, vor der Wahl der Antwort den entsprechenden Abschnitt des Tutorials wie nachstehend angegeben zu Rate zu ziehen:
Der mutmaßliche Verstoß ergibt sich aus:
Vor dem Hintergrund der in Abschnitt 2.1 Teil II des Tutorials enthaltenen Erläuterung besteht die mutmaßliche Verletzung eines Grundrechts in:

Schritt 3 – Datum der Verletzung

Wann erfolgte der mutmaßliche Verstoß gegen die EU-Charta?

Die Charta war zum Zeitpunkt der Verletzung nicht rechtsverbindlich. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die Grundrechte als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts geschützt. Es kann hilfreich sein, zu prüfen, ob der Gerichtshof im vorliegenden Fall den fraglichen Grundrechten einen solchen Status gewährt hat (siehe auch Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials). Wenn dies der Fall ist, gehen Sie bitte zur nächsten Frage über. Andernfalls ist es wahrscheinlich, dass keine Verletzung eines Grundrechts vorliegt.

Die Charta ist anwendbar. Gehen Sie zur nächsten Frage über, um die verfügbaren Mittel des Rechtsschutzes zu ermitteln.

Das mutmaßlich gegen die Charta verstoßende tatsächliche Verhalten erfolgte:

Die Charta war zum Zeitpunkt der Verletzung nicht rechtsverbindlich. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die Grundrechte als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts geschützt. Es kann hilfreich sein, zu prüfen, ob der Gerichtshof im vorliegenden Fall den fraglichen Grundrechten einen solchen Status gewährt hat (siehe auch Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials). Wenn dies der Fall ist, gehen Sie bitte zur nächsten Frage über. Andernfalls ist es wahrscheinlich, dass keine Verletzung eines Grundrechts vorliegt.

Die Charta ist anwendbar. Gehen Sie zur nächsten Frage über, um die verfügbaren Mittel des Rechtsschutzes zu ermitteln.

Wann erfolgte der mutmaßliche Verstoß? Die EU-Charta ist seit dem 1. Dezember 2009 rechtsverbindlich, dem Datum, an dem der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist. Der mutmaßliche Verstoß erfolgte:
The EU Charter has been legally binding since 1st December 2009, the date when the Lisbon Treaty entered into force. The alleged violation occurred:
Insbesondere erfolgte der Verstoß:

Die Charta war zum Zeitpunkt des Sachverhaltes nicht rechtsverbindlich. Die Grundrechte waren jedoch als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts geschützt. Es kann hilfreich sein, zu prüfen, ob der Gerichtshof dem/den in diesem Fall betreffenden grundlegenden Recht(en) einen solchen Status gewährt hat (zu den allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts siehe auch Abschnitt 2.3 Teil I des Tutorials).
Falls nicht, ist es wahrscheinlich, dass keine Verletzung der Grundrechte der EU vorliegt.
Falls ja, gehen Sie bitte zur nächsten Frage über, um festzustellen, ob der Fall in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt: wie die Charta gelten auch die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts nur für nationale Rechtsakte zur Umsetzung des EU-Rechts.

Fällt der Fall in den Anwendungsbereich des EU-Rechts? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Charta sind die Bestimmungen der Charta für die Mitgliedstaaten nur dann verbindlich, „wenn sie EU-Rechtsvorschriften umsetzen“. Die fragliche nationale Vorschrift:
According to Article 51(1), the Charter states that the provisions thereof are binding on the Member States “only when they are implementing EU law”. The national provision at issue:

Um sich auf den Schutz der Charta zu berufen, reicht es nicht aus, geltend zu machen, dass der Fall die Verletzung eines von der Charta gewährten Grundrechts impliziert.
Es muss festgestellt werden, ob eine andere Vorschrift des Primär- oder Sekundärrechts der EU als die vermeintlich verletzte(n) Bestimmung(en) der Charta auf den Fall anwendbar ist (mit anderen Worten: Der Sachverhalt fällt unter den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Regel). Die Anwendung dieser Vorschrift bewirkt auch die Anwendung der Charta.
Abschnitt 2 Teil III des Tutorials bietet einen Überblick über die häufigsten Situationen, die auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen.
Die folgenden Fragen sollen praktische Unterstützung bei der Entscheidung bieten, ob der fragliche Fall in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt.
Wichtiger Hinweis: Sollte der Fall nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, so steht den betroffenen Personen jeder Schutz der mutmaßlich verletzten Grundrechte zur Verfügung. Dieser Schutz sollte jedoch im Rahmen der innerstaatlichen Quellen oder der EMRK und nicht im Rahmen der Charta angestrebt werden.

Betrifft der Fall ein Recht, das dem Einzelnen durch das EU-Recht verliehen wird?

Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es „mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen“ (siehe beispielsweise Rechtssache C-276/01 Steffensen, Randnr. 60).
Die Charta (insbesondere Artikel 47 zum effektiven Rechtsschutz) gilt für nationale Verfahrensvorschriften, die ungeachtet der Tatsache, ob sie zu diesem spezifischen Zweck angenommen wurden, die Ausübung von Rechten, die dem Einzelnen vom Unionsrecht verliehen werden, vor innerstaatlichen Gerichten regeln. 
Siehe das Beispiel in Abschnitt 2 Teil III Punkt 3 des Tutorials.
Dementsprechend müssen Sie prüfen, ob der vorliegende Fall neben dem mutmaßlich verletzten Grundrecht ein Recht berührt, das dem Einzelnen durch einen rechtsverbindlichen EU-Rechtsakt oder durch eine Bestimmung des EU-Primärrechts (d. h. eine Bestimmung der EU-Verträge wie die Bestimmungen zum freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und EU-Bürger) verliehen wird.

Betrifft der Fall die Verletzung einer unionsrechtlichen Verpflichtung?

Immer häufiger verlangen die EU-Rechtsvorschriften, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für die Verletzung der durch diese Rechtsakte oder ihre Durchführungsbestimmungen festgelegten spezifischen Pflichten vorsehen.
Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtung können die Mitgliedstaaten spezifische Sanktionen annehmen, die den in der Charta festgelegten Anforderungen zum Schutz der Grundrechte entsprechen müssen. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch auch dafür entscheiden, auf Sanktionen zurückzugreifen, die bereits für (vergleichbare) nationale Straftaten vorgesehen sind. In diesem Fall kann die Charta nur dann geltend gemacht werden, wenn die Sanktionen die Verletzung einer aus dem Unionsrecht herrührenden Verpflichtung betreffen. Siehe das Beispiel in Abschnitt 2 Teil III Punkt 4 des Tutorials.
Folglich müssen Sie prüfen, ob der fragliche Fall die Verletzung einer aus einem bindenden EU-Rechtsakt oder einer Bestimmung des EU-Primärrechts erwachsenden Verpflichtung betrifft.

See the explanation of this situation in Section 2 Part III of the Tutorial, no. 7.
Gibt es eine rechtlich verbindliche EU-Maßnahme, die für den Fall relevant ist? „Für den Fall relevant“ bezeichnet eine EU-Maßnahme, die den Gegenstand des Falls betrifft. Alle Umstände des Falles sind zu berücksichtigen. Beachten Sie vor der Wahl der Antwort dieses Beispiel:
Mr X is a third country national who has legally resided in the Member State Y since 2005. In 2016, his application for a housing benefit was rejected, on the ground that the funds for third-country nationals were exhausted. The national law concerning the housing benefit at issue foresees different criteria as regards the granting of the benefit, depending on the personal status of the applicant; in particular, the criteria applied to third-country nationals are less favorable than those applied to EU citizens. Whilst no EU measure concerning specifically the granting of housing benefits, Article 11(1) of on the status of third-country nationals who are long-term residents stipulates: “‘Long-term residents shall enjoy equal treatment with nationals as regards: (d) social security, social assistance and social protection as defined by national law”. If Mr X enjoys the status of long-term resident under Directive 2003/109/EC, this Directive is relevant to the case and may trigger the application of the Charter. This example draws on Case C-571/10 Kamberaj
In welcher Beziehung steht die EU-Bestimmung zur betreffenden nationalen Vorschrift? Die nationale Vorschrift wurde angenommen, um der betreffenden Bestimmung des EU-Rechts durch Umsetzung oder Durchführung Wirkung zu verleihen:
See the explanation of this situation in Section 2 Part III of the Tutorial, no. 1.
See the explanation of this situation in Section 2 Part III of the Tutorial, no. 2.
See the explanation of this situation in Section 2 Part III of the Tutorial, no. 8.
Die fragliche nationale Vorschrift umfasst die Definition einer in der betreffenden EU-Maßnahme enthaltenen besonderen Begrifflichkeit oder Kategorie, deren Definition die EU-Gesetzgebung den Mitgliedstaaten überlassen hat.
Siehe Erläuterung dieser Situation in Abschnitt 2 Teil III des Tutorials, Nr. 6.

Schritt 4 – Fazit

FAZIT
Die Charta ist anwendbar.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der fragliche Fall eine Verletzung der Charta darstellt. Insbesondere haben die meisten von der Charta gewährten Grundrechte keinen absoluten Charakter. Dies bedeutet, dass das Recht Beschränkungen nach Maßgabe der Anforderungen der Charta unterliegen kann. In den Abschnitten 4 bis 6 Teil III des Tutorials sind einige Leitlinien enthalten, die klären helfen, ob eine Verletzung der Charta tatsächlich erfolgt ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist jedoch die einzige Stelle, die erklären kann, dass ein EU-Rechtsakt oder eine darin enthaltene Bestimmung mit der Charta unvereinbar ist. Diese Kontrolle kann durch eine Nichtigkeitsklage oder eine Vorabentscheidung über die Gültigkeit ausgelöst werden. Weitere Informationen über diese Instrumente der gerichtlichen Kontrolle finden sich in Abschnitt 4 Teil I des Tutorials.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein EU-Rechtsakt oder eine Bestimmung dieses Rechtsakts mit der Charta unvereinbar ist, müssen Sie das Datum der Veröffentlichung oder Mitteilung des betreffenden Rechtsakts prüfen. In Ermangelung dessen ist der Tag zu prüfen, an dem die Person, die eine Verletzung eines Grundrechts beklagt, von der Handlung Kenntnis erlangt hat.
Sind seit dem Tag des Verstoßes mehr als 2 Monate vergangen, so ist die Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen den Rechtsakt verstrichen. Die Gültigkeit des Rechtsakts kann durch ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof angefochten werden.
Weitere Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten des gerichtlichen und außergerichtlichen Schutzes als Reaktion auf den mutmaßlichen Verstoß finden Sie in Abschnitt 4 und 5 Teil I des Tutorials.
Sind seit dem Datum des Verstoßes weniger als 2 Monate vergangen, so ist die Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage (Artikel 263 AEUV) gegen den Rechtsakt noch nicht verstrichen.
Prüfen Sie das Vorliegen der anderen Bedingungen (insbesondere die Regeln zur Klagebefugnis). Weitere Informationen finden sich in Abschnitt 4 Teil I.
Falls nicht, kann die Gültigkeit des Rechtsakts durch ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof angefochten werden. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt 4 Teil I.

FAZIT
Der mutmaßliche Verstoß erfolgte zu einem Zeitpunkt, als das EU-Recht für den betroffenen Mitgliedstaat nicht galt. Dementsprechend gelten weder die Charta noch die als allgemeine Grundsätze des EU-Rechts geschützten Grundrechte. Der Schutz sollte im Rahmen innerstaatlicher Grundrechtsquellen oder der EMRK angestrebt werden.

FAZIT
Die Charta ist wahrscheinlich anwendbar.
Beachten Sie, dass diese Checkliste auf die Vorfrage der Anwendbarkeit der Charta auf einen gegebenen Fall abzielt. Allerdings bedeutet die Tatsache, dass die Charta anwendbar ist, nicht notwendigerweise das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Charta. Einige Informationen zur Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes werden in Abschnitt 4 bis Abschnitt 6 Teil III des Tutorials bereitgestellt.
Nationale Gerichte sind befugt, im Falle einer Verletzung der Charta, die sich aus einer nationalen Vorschrift ergibt, Schutz anzubieten. Hinweise darauf, welche Art von Schutz ein nationales Gericht bereitstellen könnte, finden sich in Abschnitt 7 Teil III des Tutorials.

FAZIT
Die Charta ist wahrscheinlich auf den Fall nicht anwendbar.
Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste nur Informationszwecken dient. Sie enthält keine verbindliche Empfehlung. Außerdem ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Anwendungsbereich der Charta dynamisch.

FAZIT
Gemäß Artikel 288 AEUV können die Organe der Union die folgenden rechtsverbindlichen Rechtsakte erlassen: Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse.
Eine andere Kategorie rechtlich bindender Rechtsakte sind die Rahmenbeschlüsse. Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (am 1. Dezember 2009) wurden solche Rechtsakte zur Gesetzgebung im Bereich der gerichtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen verwendet.
Der Vertrag von Lissabon hat diese Kategorie abgeschafft, einige Rahmenbeschlüsse sind jedoch noch in Kraft. Beispielsweise der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Rahmenbeschlüsse sind insoweit den Richtlinien ähnlich, als sie die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ein Ergebnis zu erzielen, ohne die Mittel zur Erreichung dieses Ziels anzugeben; ihre Bestimmungen können jedoch keine unmittelbare Wirkung haben (sie können nicht zur Aufhebung entgegenstehender nationaler Vorschriften herangezogen werden).

FAZIT
„Für den Fall relevant“ bezeichnet eine EU-Maßnahme, die den Gegenstand des Falls betrifft. Es sind alle Umstände zu beachten: Überprüfen Sie vor der Wahl der Antwort dieses Beispiel.
Herr X ist ein Nicht-EU-Bürger, der seit 2005 seinen rechtmäßigen Wohnsitz im Mitgliedstaat Y hat. 2016 wurde sein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, da die Mittel für Nicht-EU-Bürger ausgeschöpft waren. Das nationale Recht bezüglich des fraglichen Wohngeldes sieht je nach Personenstand des Antragstellers unterschiedliche Kriterien für die Gewährung des Zuschusses vor; insbesondere sind die Kriterien für Nicht-EU-Bürger weniger günstig als die für EU-Bürger geltenden Kriterien.
Obgleich keine EU-Maßnahme spezifisch die Gewährung von Wohngeld betrifft, sieht Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2003/109/EG über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatenangehörigen Folgendes vor: „Langfristig Aufenthaltsberechtigte werden auf folgenden Gebieten wie eigene Staatsangehörige behandelt: (d) soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinn des nationalen Rechts“.
Wenn Herr X den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gemäß Richtlinie 2003/109/EG genießt, ist diese Richtlinie für den Fall relevant und kann die Anwendung der Charta bewirken.

FAZIT
Wenn Sie nicht wissen, ob es rechtlich verbindliche Vorschriften gibt, die auf Ihren Fall anwendbar sind, können Sie Eur-Lex, die offizielle Datenbank des EU-Rechts, zu Rate ziehen.
Wir empfehlen eine Suche in den EU-Rechtsvorschriften mit der Option „Sachgebiet“ und dem Filter „Themenbereich“. Diese Option enthält eine Liste von Themen, die von EU Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Der vorgeschlagene Pfad für diese Suche lautet:
EUR-Lex → EU-Recht → Rechtsakte → Rechtsakte durchsuchen.
Anschließend scrollen Sie nach unten bis zum Filter „Themenbereich“ und wählen Sie „Sachgebiet“. Mit Klick auf „+“ können Sie die einzelnen Sachgebiete anzeigen lassen. Treffen Sie Ihre Wahl und klicken Sie dann auf „Suche“.
Denken Sie daran, nur verbindliche EU-Rechtsakte (Vorschriften, Richtlinien und Entscheidungen) auszuwählen und prüfen Sie stets, ob das gewählte Instrument in Kraft ist (es erscheint ein grünes oder rotes Licht unter dem Titel des ausgewählten Instruments: dies zeigt an, ob das Dokument zum Zeitpunkt der Suche noch in Kraft ist; Sie finden das Datum, an dem das Dokument in Kraft getreten ist, in einer seiner abschließenden Bestimmungen). Im Falle einer Richtlinie müssen Sie außerdem prüfen, ob die Frist für die Umsetzung in den innerstaatlichen Rechtsordnungen abgelaufen ist (sie finden diese Frist in einer der abschließenden Bestimmungen der Richtlinie).

FAZIT
1. Wählen Sie im ersten Schritt das im Text der Charta betroffene Grundrecht.
Berücksichtigen Sie die Liste der EU-Maßnahmen, für die die gewählte Bestimmung besonders relevant ist: Ist eine der Maßnahmen auf den Fall anwendbar?
Berücksichtigen Sie die maßgebliche Rechtsprechung: Gibt es einen Fall, der eine Situation betrifft, die Ihrem Fall ähnlich ist?
2. Erweitern Sie in einem zweiten Schritt die Suche auf Curia, die offizielle Datenbank des Europäischen Gerichtshofs. Folgen Sie diesem Pfad: Curia; Suche; wählen Sie dann im Suchformular:
- unter „Stand der Rechtssachen“: Erledigte Rechtssachen;
- unter „Gericht“: Gerichtshof
- unter „Zitierte Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften“/„Kategorie“: Wählen Sie unter „Vertrag“ und „Charta der Grundrechte“ den Artikel aus, den Sie suchen. 
Berücksichtigen Sie die maßgebliche Rechtsprechung: Gibt es einen Fall, der eine Situation betrifft, die Ihrem Fall ähnlich ist?
3. Erweitern Sie in einem dritten Schritt die Suche auf Eur-Lex, die amtliche Datenbank des EU-Rechts, und folgen sie diesem Pfad: EUR-Lex; EU-Recht; Rechtsakte; Rechtsakte durchsuchen; Themenbereich; Sachgebiet.

FAZIT
Der Fall sollte auf nationaler Ebene behandelt werden.

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