Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 834/2009
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas y Seguros (ADICAE) v. Caja Rural de Valencia
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 22/12/2009
    • Gericht: Tribunal Supremo
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 5 Unfair Contract Terms Directive, Article 6, 1.
  • Leitsatz
    1. Ein komplizierter technischer Sprachgebrauch und mangelnde Deutlichkeit bei der Definition der finanziellen Risiken von VC Investmentverträgen führen zur Missbräuchlichkeit und daher Unwirksamkeit der Klausel.
    2. Eine kollektive Unterlassungsklage kann selbst dann bei Gericht eingelegt werden, wenn das unerlaubte Verhalten bereits aufgehört hat.
  • Sachverhalt
    Der als „ADICAE“ bekannte Verband der Kunden von Banken, Sparbanken und Versicherungsdienstleistungen legte eine kollektive Unterlassungsklage gegen Caja Rural de Valencia ein, um die Verwendung einer Klausel bei Risikokapitalanlagen zu unterbinden, die das finanzielle Risiko des Produkts definierte. ADICAE machte die Unwirksamkeit dieser “missbräuchlichen Vertragsbestimmung” geltend und forderte die Rückzahlung der durch diese Verträge verursachten Verluste. Dieses Finanzprodukt sei in einer wahllosen und nachlässigen Weise offeriert worden, (in den meisten Fällen) ohne zu erklären, dass es sich nicht um eine reguläre Festgeldanlage, sondern ein Produkt handelte, bei dem der völlige oder teilweise Verlust des Investments möglich war.
  • Rechtsfrage
    Sowohl das Gericht erster Instanz, als auch das Berufungsgericht verkündeten die Unwirksamkeit und Aufhebung der Klausel aufgrund des Mangels von Klarheit und deutlicher Sprache. Die Klausel verletze die in Art. 5.4 des Gesetzes 7/1998 über vorformulierte Bestimmungen in Verträgen und Art. 10 des Gesetzes 26/1984 über den Schutz von Verbrauchern und Nutzern aufgestellte Regelung, indem sie weitreichenden Gebrauch von kleiner Schrift und technischer Sprache mache, was deren korrektes Verständnis durch einen Laien auf diesem Gebiet verhindere. Caja rural de Valencia musste die Beträge zurückerstatten, die auf Grundlage dieser Klausel berechnet worden waren. Der oberste Gerichtshof bestätigte die vorhergehende Argumentation. Des Weiteren hält der oberste Gerichtshof ausdrücklich fest, dass gem. Art. 12.2 des Gesetzes 7/1998 eine kollektive Unterlassungsklage bei Gericht selbst dann eingelegt werden kann, wenn das unerlaubte Verhalten bereits aufgehört hat (was hier der Fall war), da die Unterlassungsklage nicht nur darauf gerichtet sei, das unerlaubte Verhalten anzuhalten, sondern es auch in der Zukunft zu verhindern.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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