Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: PS2629 (Provvedimento n. 20528)
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 02/12/2009
    • Gericht: Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Distance Selling Directive, Article 6, 1.
  • Leitsatz
    Die Festlegung einer Strafe für den Fall des Rücktritts hindert das Rücktrittsrecht des Verbrauchers.
  • Sachverhalt
    Der Unternehmer ließ Verbraucher Haustürverträge über Wasserfilter unterzeichnen. Die Verträge enthielten einen Ausschluss des Rücktrittsrechts und eine Regelung, die eine Strafe für den Fall des Rücktritts vorsah.
  • Rechtsfrage
    Es wurde eine Verletzung des Italienischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 85/577/EC festgestellt, vor allem des Art. 64 des Verbrauchergesetzbuchs.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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