Zustellung von Schriftstücken

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007

NB! Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2022 durch die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen nach der neuen Verordnung finden Sie hier!

Allgemeine Informationen

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates soll die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, die in einem anderen Mitgliedstaat zugestellt werden sollen, zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und beschleunigt werden.

Diese Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Dänemark, das in einer auf einem Parallelübereinkommen mit der Europäischen Gemeinschaft basierenden Erklärung bekräftigt hat, diese Verordnung inhaltlich umsetzen zu wollen.

In der Verordnung sind verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung und Zustellung vorgesehen: Übermittlung durch Übermittlungs- und Empfangsstellen, Übermittlung auf konsularischem oder diplomatischem Weg, Zustellung durch Postdienste und unmittelbare Zustellung.

Übermittlungsstellen sind zuständig für die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke, die in einem anderen Mitgliedstaat zugestellt werden sollen. Empfangsstellen sind für die Entgegennahme gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke aus einem anderen Mitgliedstaat zuständig. Die Zentralstelle erteilt den Übermittlungsstellen Auskünfte und sucht nach Lösungswegen, wenn bei der Übermittlung von Schriftstücken zum Zwecke der Zustellung Schwierigkeiten auftreten.

In der Verordnung sind sieben Formblätter vorgesehen.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein eine einfach handhabbare Hilfe zum Ausfüllen der Formulare.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Links zum Thema

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 zur Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)

Letzte Aktualisierung: 01/07/2022

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