Die Website Elektronické služby des Innenministeriums der Slowakischen Republik bietet einen Überblick darüber, welche Behördendienste online verfügbar sind und wie der Zugang zu diesen Diensten erfolgen kann. Die Website dient auch als Zugang zur Website Slovensko.sk, dem zentralen Portal der öffentlichen Verwaltung, über das Verwender einen einheitlichen Zugang zu Informationsressourcen und Diensten der öffentlichen Verwaltung erhalten (zusätzlich zu den Informationen, die auf den einzelnen Servern der verschiedenen Behördendienste verfügbar sind). Eine der wichtigsten Aufgaben des zentralen Portals besteht darin, Verwender mithilfe entsprechender Informationsquellen an bestimmte elektronische Behördendienste weiterzuleiten. Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Organisationen Zugang zu elektronischen Behördendiensten. Für die meisten Dienste können jedoch über das Portal Termine mit den zuständigen Behörden vereinbart werden, um den Antrag einzureichen, wohingegen es nur wenige ausschließlich elektronische Dienste gibt, die online beantragt und abgeschlossen werden können.
Darüber hinaus stellt das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten slowakischen Staatsangehörigen, die sich im Ausland aufhalten, ein Online-Reservierungssystem zur Verfügung, über das Personen einen Online-Antrag ausfüllen können, der daraufhin persönlich bei der zuständigen Vertretung der Slowakei im Wohnsitzland der slowakischen Staatsangehörigen weiter bearbeitet wird.
Es gibt nach wie vor eine Reihe von Dienstleistungen (wie die Eintragung von Geburten, die Ausstellung einer Lebensbescheinigung, die Eintragung von Eheschließungen, Adoptionen, Elternschaft), die persönlich und nicht online bei der zuständigen öffentlichen Verwaltung am Aufenthaltsort der slowakischen Bürgerinnen und Bürger in Anspruch genommen werden müssen.
Prozesskostenhilfe wird in der Slowakei vom Prozesskostenhilfezentrum (Centrum právnej pomoci) bereitgestellt, einer dem Justizministerium unterstellten Organisation. Es ist nicht möglich, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe online zu stellen, aber eine Person kann online einen persönlichen Termin in einem der Büros des Zentrums im ganzen Land vereinbaren.
Im slowakischen Recht ist das Recht der Opfer auf Entschädigung für Schäden, die durch eine Straftat verursacht wurden, verankert. Es gibt jedoch keine speziellen Portale, Instrumente oder Websites, die es ermöglichen, Schadensersatzansprüche online geltend zu machen.
Zweck und Umfang: Anträge auf Einleitung von Gerichtsverfahren (Klagen) können online eingereicht werden, ebenso Eingaben zu anhängigen Gerichtsverfahren bei Bezirks- und Regionalgerichten in Zivilsachen (Arbeits-, Familien-, Erbsachen usw.), Handelssachen (außer Handelsregister) und Verwaltungssachen.
Zuständige Behörde: Justizministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Um Zugang zu den Diensten zu erhalten, müssen sich Antragsteller mit ihrer eID-Karte und dem entsprechenden Lesegerät authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Die Person, die den Antrag auf Einleitung eines Gerichtsverfahrens stellt, kann Dokumente mit einem Gesamtvolumen von höchstens 50 MB und einem maximalen Volumen je Dokument von 5 MB einreichen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenfrei.
Weitere Informationen über Möglichkeiten, ein Zivilverfahren in der Slowakei online einzuleiten, sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Die elektronische Gerichtsakte (ESS) ist ein Verzeichnis aller Dokumente und Handlungen der Geschäftsstellenbeamten, Richter und Gerichtsbediensteten im gehobenen Dienst (mit Ausnahme von Akten, die Verschlusssachen in Papierform enthalten). Alle Dokumente in der Akte sind auch elektronisch zugänglich.
Zuständige Behörde: Justizministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Folgende Personen können Zugang zum ESS erhalten: ein Verfahrensbeteiligter; der Prozessbevollmächtigte eines Verfahrensbeteiligten; eine Person, die zum Gerichtsverfahren zugelassen ist (Notar, Gerichtsvollzieher, Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Verfahrenspfleger); ein Dritter – die Öffentlichkeit (hauptsächlich bei Verwaltungsverfahren).
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Um Zugang zu den Diensten zu erhalten, müssen sich Antragsteller mit ihrer eID-Karte und dem entsprechenden Lesegerät authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen: Es sind keine weiteren Dokumente erforderlich.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link zu weiteren Informationen: hier
Weitere Informationen über Möglichkeiten des Zugangs zu elektronischen Diensten für gerichtliche Dokumente in der Slowakei sind hier verfügbar.
In der Slowakei gibt es keinen speziellen elektronischen Behördendienst für Zwangsversteigerungen.
Das Justizministerium der Slowakischen Republik führt ein Register der eingetragenen Mediatoren, an die sich die Öffentlichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten wenden kann, die sich aus den vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen der Beteiligten ergeben. Ein Antrag auf Eintragung als Mediator kann online gestellt werden, aber es gibt kein zentrales Portal, über das Einzelpersonen eine Mediation einleiten oder Zugang zu einer Mediation erhalten können.
Weitere Informationen zu Mediationsdiensten in der Slowakei sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Sowohl natürliche als auch juristische Personen können ein Gewerbe über das Portal Slovensko.sk bei der Gemeinde anmelden, in der das Gewerbe ausgeübt werden soll oder in der das Unternehmen seinen Sitz haben wird.
Zuständige Behörde: Innenministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo vnútra Slovenskej republiky)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Antrag muss von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Um Zugang zu den Diensten zu erhalten, müssen sich Antragsteller mit ihrer eID-Karte und dem entsprechenden Lesegerät authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen:
Natürliche Personen müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers oder seines verantwortlichen Vertreters (bei Anmeldung eines reglementierten oder handwerklichen Gewerbes)
- Nachweis der Nutzungsberechtigung für die als Geschäftsadresse angegebene Immobilie, wenn die Geschäftsadresse vom Wohnsitz abweicht. Im Falle einer ausländischen Person die Nutzungsberechtigung für die Immobilie, die als Geschäftssitz des Unternehmens der ausländischen Person oder als Geschäftssitz einer Geschäftseinheit des Unternehmens der ausländischen Person angegeben ist
- Ein Auszug aus dem Strafregister, sofern die antragstellende Person nicht Bürger der Slowakischen Republik ist. Für Bürgerinnen und Bürger der Slowakischen Republik gilt die Voraussetzung der Unbescholtenheit als gegeben
- Die Einwilligung des verantwortlichen Vertreters zu seiner Bestellung
- Eine Vertretungsvollmacht, wenn die Gewerbeanmeldung von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird
Juristische Personen müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis der fachlichen Eignung des verantwortlichen Vertreters des Antragstellers (bei Anmeldung eines reglementierten oder handwerklichen Gewerbes)
- Nachweis der Besitzberechtigung für die Immobilie, die als eingetragener Sitz angegeben ist (außer bei einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person)
- Ein Auszug aus dem Strafregister, sofern die antragstellende Person nicht Bürger der Slowakischen Republik ist und den Anforderungen an die Unbescholtenheit unterliegt
- Die Einwilligung des verantwortlichen Vertreters zu seiner Bestellung
- Nachweis, dass die juristische Person gegründet oder errichtet wurde (nur von einer gegründeten juristischen Person einzureichen)
- Eine Vollmacht zur Vertretung der juristischen Person, wenn die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird
- Die für die Eintragung in das Unternehmensregister erforderlichen Unterlagen, wenn zusammen mit der Gewerbeanmeldung ein Antrag auf Eintragung in das Unternehmensregister eingereicht wird
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Für die Anmeldung eines freien Gewerbes wird keine Gebühr erhoben. Für Handwerks- und verwandte Berufe fällt eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR für jedes angemeldete Unternehmen an.
Link:
Weitere Informationen über die Möglichkeit, ein Gewerbe als natürliche Person oder als juristische Person in der Slowakei anzumelden, sind über die jeweiligen Links verfügbar.
Zweck und Umfang: Es werden Informationen über Unternehmen bereitgestellt, die im Unternehmensregister eingetragen sind.
Zuständige Behörde: Justizministerium der Slowakischen Republik (Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine
- Einzureichende Unterlagen: Keine
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Entfällt
Kosten: Der Dienst wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Link: https://www.slovensko.sk/sk/detail-sluzby?externalCode=ks_340705
Weitere Informationen über Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen über Unternehmen in der Slowakei sind hier verfügbar.
Die Slowakei bietet keine öffentlichen Online-Übersetzungsdienste im Bereich Justiz an. Das Justizministerium der Slowakischen Republik führt jedoch ein Register mit Übersetzern und Dolmetschern. Darüber hinaus kann eine Person, die einer anerkannten Minderheit angehört, eine zweisprachige Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde in slowakischer Sprache und in der Sprache der nationalen Minderheit (Ungarisch, Romani, Ukrainisch, Ruthenisch und Deutsch) beantragen.