Malta gilt als führend im Bereich der elektronischen Behördendienste in Europa.1 Der Zugriff auf das Online-System von Malta erfolgt über ein eID-Konto, das mit den elektronischen Identitätsnachweisen der Einwohner verknüpft ist. Der Zugang zu den Diensten kann je nach zuständiger Behörde und Art des Dienstes über verschiedene Websites erfolgen. Außerdem müssen einige Anfragen per E-Mail übermittelt werden anstatt über elektronische Formulare.
Das eID-Konto kann per E-Mail, Telefon oder persönlich beantragt werden. Wenn der Dienstleistungsempfänger keine E-Mail-Adresse angegeben hat oder eine Änderung der E-Mail-Adresse erforderlich ist, kann der Antrag für das eID-Konto und der Antrag für die Änderung der persönlichen E-Mail-Adresse nur persönlich erfolgen. Das eID-Konto ist Voraussetzung für die Nutzung elektronischer Behördendienste. Alle Bürgerinnen und Bürger Maltas und Inhaber einer elektronischen Aufenthaltsgenehmigung (eResidence), die älter als 14 Jahre sind, können sich für ein eID-Konto anmelden. Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Auf der Website servizz.gov wird ein Online-Leitfaden für behördliche Dienste bereitgestellt, der sowohl online als auch vor Ort zugänglich ist.
1 Siehe eGovernment-Benchmark 2021: https://www.gov.mt/en/Government/DOI/Press%20Releases/Pages/2021/November/12/pr212032en.aspx und eGovernment-Benchmark 2022: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/egovernment-benchmark-2022
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe kann persönlich oder online über diesen Link gestellt werden.
Weitere Informationen sind in der Prozesskostenhilfe-Broschüre verfügbar.
Bürgerinnen und Bürger Maltas und der EU haben Anspruch auf Entschädigung für Verletzungen, die sie durch Straftaten erlitten haben, sofern diese Verletzungen Gegenstand eines Strafverfahrens waren oder der Polizei gemeldet wurden. Entschädigungen können entweder vom Opfer selbst, von einem Unterhaltsberechtigten oder von einer anderen Person geltend gemacht werden, der aufgrund der vom Opfer erlittenen Straftat Kosten entstanden sind.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nein. Der Antrag kann online ausgedruckt werden, muss dann aber manuell ausgefüllt werden, da eine Unterschrift erforderlich ist.
Weitere Informationen sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Eine begrenzte Zahl von Zivilverfahren kann online über die Plattform eCourts eingeleitet werden; eine Liste dieser Verfahren ist hier verfügbar. Andere Verfahren müssen jedoch persönlich eingeleitet werden.
Zuständige Behörde: Amt für Gerichtsdienste (Court Services Agency)
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Die Verifizierung und die Anmeldung zur Einleitung eines Zivilverfahrens sind mittels eID möglich.
- Einzureichende Unterlagen: Ein Online-Formular ist auszufüllen. Eine gescannte Kopie des unterzeichneten Antrags muss dem elektronischen Formular beigefügt werden. Entsprechende Belege können beigefügt werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Die online übermittelte gescannte Kopie gilt als Originaldokument.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Nur der Antrag zur Einleitung bestimmter Zivilverfahren kann online erfolgen.
Kosten: Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahren. Die Kostenordnung ist im Anhang der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung, Kapitel 12 der maltesischen Gesetze, enthalten.
Link: https://ecourts.gov.mt/onlineservices/JForms/Index?jFormJurisdictionId=1
Weitere Informationen über Möglichkeiten, ein Zivilverfahren in Malta einzuleiten, sind hier verfügbar.
In Malta können Dokumente in Zivilverfahren nicht elektronisch zugestellt werden.
Online-Zwangsversteigerungen sind derzeit in Malta nicht verfügbar.
Zweck und Umfang: Mediationsdienste stehen in Malta allen Personen zur Verfügung, die sie auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen möchten. Eine Mediation im Falle einer Trennung und/oder Scheidung sollte an das Familiengericht und nicht an das Mediationszentrum von Malta weitergeleitet werden.
Zuständige Behörde: Zentrum für Mediation in Malta
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Mediation kann bei Streitigkeiten in Zivil- und Familiensachen (z. B. Erbschaftsstreitigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Familienunternehmen) sowie in sozialen, gewerblichen oder tarifrechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung kommen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Verifizierung und Anmeldung zur Beantragung einer Mediation sind mittels eID möglich.
- Einzureichende Unterlagen: Ein Online-Formular ist einzureichen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Diese richten sich nach der Art der Mediation:
- Mediationen bei Familienstreitigkeiten – 35 EUR
- Mediationen unter Beteiligung von Freiwilligenorganisationen im Sinne des Gesetzes über Freiwilligenorganisationen (Artikel 3) – 35 EUR
- Mediation unter Beteiligung einer anderen auf gesetzlicher Grundlage eingerichteten Behörde – 50 EUR
- Verfahren, deren Streitgegenstand keinen monetären Wert hat – 70 EUR
- Für alle anderen Streitigkeiten – 120 EUR
Weitere Informationen über Möglichkeiten des Zugangs zu Mediationsverfahren in Malta sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Das Unternehmensregister von Malta verfügt über ein Online-System, das es Verwendern ermöglicht, ein Unternehmen eintragen zu lassen und häufig verwendete Formulare einzureichen. Über das System können Namen eines Unternehmens online vorgemerkt werden. Zudem sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Formulare und Mitteilungen auf der Website verfügbar. Das Unternehmensregister von Malta ermöglicht auch die Suche nach einem Unternehmen. Die Suche ist ohne Anmeldung auf der Plattform verfügbar.
Zuständige Behörde: Unternehmensregister von Malta
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Entfällt
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Für die Nutzung der Website ist eine Anmeldung erforderlich, bei der persönliche Daten abgefragt werden. Elektronische Behördendienste stehen nach der Anmeldung auf der Plattform zur Verfügung.
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Gebührentabelle für die Eintragung eines Unternehmens ist über diesen Link abrufbar.
Link: https://registry.mbr.mt/ROC/
Weitere Informationen über Möglichkeiten zur Eintragung eines Unternehmens in Malta sind hier und hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Die Generalstaatsanwaltschaft hat gemeinsam mit der Maltesischen Agentur für Informationstechnologie (MITA) und der Universität von Malta (UoM) die Nationale Sprachtechnologieplattform (NLTP) mit dem Namen „Traduzzjoni.mt“ eingerichtet, über die hochwertige maschinelle Übersetzungen von Texten in und aus den 24 Amtssprachen der EU bereitgestellt werden. Die Plattform ist besonders hilfreich für die Übersetzung von juristischen Texten und Texten aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens.
Zuständige Behörde: Ministerium für nationales Kulturerbe, Kunst und Kommunalverwaltung
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Die Sprachtechnologieplattform NLTP ist für alle Verwender kostenlos zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Zusätzlich zum kostenlosen Zugang bietet die Plattform auch die Nutzung eines CAT-Tools (computergestütztes Übersetzungstool), für das Verwender sich mit ihrem CORP-Konto (für Mitarbeiter der Regierung von Malta) oder mit ihrer eID anmelden können. Diese Funktion ermöglicht es Verwendern, die umfangreiche Dokumente übersetzen möchten, ihre Arbeit zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt daran weiterzuarbeiten.
- Einzureichende Unterlagen: Entfällt
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: https://traduzzjoni.mt
Weitere Informationen zum NLTP-Projekt sind hier verfügbar.