E-Justiz-Dienste in Bulgarien werden in erster Linie von drei Behörden entwickelt und bereitgestellt: dem Ministerium für elektronische Verwaltung, dem Justizministerium und dem Obersten Justizrat.
1. Das Ministerium für elektronische Verwaltung hat ein einheitliches Modell für elektronische Behördendienste mit folgenden Komponenten im Bereich elektronischer Justiz und digitaler öffentlicher Dienste ausgearbeitet:
- Ein Zentrales Portal für den Zugang zu elektronischen Verwaltungsdiensten, das als Zugangsstelle zu den Diensten dient, und von Anbietern elektronischer Verwaltungsdienste zur Beantragung, Bezahlung und für elektronische Verwaltungsdienste bereitgestellt wird.
- Ein elektronisches Zustellsystem, das es Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen und Behörden ermöglicht, elektronische Dokumente zu senden, zu empfangen und zu speichern. Die elektronische Zustellung über das System entspricht einer Versendung per Einschreiben mit Rückschein.
- Ein elektronisches Zahlungssystem.
Die elektronische Authentifizierung von Personen, die auf elektronische Behördendienste zugreifen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem persönlichen Identifikationscode möglich, die von der Staatlichen Agentur für Einnahmen oder dem Staatlichen Institut für Soziale Sicherheit ausgestellt werden.
2. Das Justizministerium betreibt das Unternehmensregister und das Register gemeinnütziger Rechtsträger sowie die von diesen Registern bereitgestellten elektronischen Dienste: eine Online-Mediationsplattform und eine Online-Plattform für elektronische Strafregisterauszüge sowie einen E-Justiz-Dienst als Plattform für die Online-Teilnahme an öffentlichen Zwangsversteigerungen.
3. Der Oberste Justizrat ist das oberste Verwaltungsorgan der Justiz. Er hat ein Zentrales E-Justiz-Portal entwickelt, das den elektronischen Zugang zu Verfahrensakten und die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente erleichtert.
Es gibt keine Online-Plattform oder -Anwendung, die den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Bulgarien erleichtert. Die staatliche Prozesskostenhilfestelle bietet jedoch kostenlose Erstberatung über eine landesweite Prozesskostenhilfe-Hotline per Telefon an. Weitere Informationen über den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Bulgarien sind hier verfügbar.
Opfer von Straftaten sind berechtigt, im Rahmen eines Strafverfahrens Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter geltend zu machen oder eine gesonderte zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Täter zu erheben. Es gibt jedoch keine elektronischen Instrumente oder Mechanismen, die die Verfahren zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.
Nach dem Gesetz über die Unterstützung und finanzielle Entschädigung von Opfern von Straftaten haben Opfer bestimmter vorsätzlicher Gewaltverbrechen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Der Antrag auf finanzielle Entschädigung ist an den Staatlichen Rat für Unterstützung und finanzielle Entschädigung von Opfern von Straftaten beim Justizministerium zu richten. Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden. Für die Inanspruchnahme dieses Dienstes sind keine elektronischen oder IKT-Anwendungen verfügbar.
Nach den Änderungen der Zivilprozessordnung können Zivilverfahren seit dem 30. Juni 2021 vollständig online eingeleitet werden. Angehörige der Rechtsberufe und andere Verfahrensbeteiligte können alle gerichtlichen Dokumente für Zivilverfahren per E-Mail einreichen. Elektronisch eingereichte Anträge (Klagen, Anträge auf Verfahrenseinleitung, sonstige Dokumente) zur Einleitung von Zivilverfahren müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Hier sind die Gerichte aufgeführt, bei denen über das Zentrale E-Justiz-Portal Dokumente elektronisch eingereicht werden können. Bei online eingeleiteten Verfahren wird eine Gebührenermäßigung von 15 % gewährt.
Nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens können Rechtsanwälte und Verfahrensbeteiligte über das vom Obersten Justizrat betriebene Zentrale E-Justiz-Portal Zugang zu den Verfahrensakten beantragen.
Zweck und Umfang: Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung gerichtlicher Dokumente ist in den drei wichtigsten Verfahrensgesetzen geregelt – der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und der Verwaltungsprozessordnung. Eine Partei eines Gerichtsverfahrens kann die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente über folgende Dienste beantragen:
- einen Dienst für die qualifizierte elektronische Zustellung, z. B. das vom Ministerium für elektronische Verwaltung betriebene elektronische Zustellsystem;
- das vom Obersten Justizrat betriebene Zentrale E-Justiz-Portal.
Die Zustellung gerichtlicher Dokumente per E-Mail ist in einigen Gerichtsverfahren ebenfalls eine zulässige Form der Zustellung. Die Parteien des Rechtsstreits und andere Verfahrensbeteiligte können sich jederzeit gegen die Möglichkeit der elektronischen Zustellung aussprechen.
Zuständige Behörde:
Ministerium für elektronische Verwaltung für das elektronische Zustellsystem
Oberster Justizrat für das Zentrale E-Justiz-Portal
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
In der Regel ist die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente über das elektronische Zustellsystem und das Zentrale E-Justiz-Portal für die Parteien des jeweiligen Verfahrens, ihre Rechtsanwälte und andere Verfahrensbeteiligte zugänglich.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
Um auf das elektronische Zustellsystem zugreifen zu können, müssen Verwender ihre Identität anhand eines der folgenden Instrumente zur Identifizierung authentifizieren:
- einer qualifizierten elektronischen Signatur
- einer von der Staatlichen Steuerbehörde erteilten persönlichen Identifikationsnummer
- einer vom Staatlichen Institut für Soziale Sicherheit erteilten persönlichen Identifikationsnummer
Um auf das Zentrale E-Justiz-Portal zugreifen zu können, müssen die Verwender ihre Identität anhand eines qualifizierten Zertifikats für elektronische Signaturen authentifizieren.
- Einzureichende Unterlagen:
Für den Zugang zum elektronischen Zustellsystem und zum Zentralen E-Justiz-Portal müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Gerichtliche Dokumente, die über das elektronische Zustellsystem oder das Zentrale E-Justiz-Portal zugestellt werden, gelten zu dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem sie aus dem System heruntergeladen werden. In Zivil- und Verwaltungsverfahren gelten Dokumente, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Versendung heruntergeladen werden, am ersten Tag nach Ablauf der siebentägigen Frist als zugestellt. In Strafverfahren müssen Dokumente, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Versendung heruntergeladen werden, in Papierform zugestellt werden.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Sofern Verwender über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können die Verfahren vollständig online durchgeführt werden.
Kosten: Die Dienste sind kostenlos.
Links:
Weitere Informationen über die Möglichkeiten, Zugang zu elektronischer Zustellung von gerichtlichen Dokumenten in Bulgarien zu erhalten, sind verfügbar unter: https://ecase.justice.bg/Home/FAQ und https://edelivery.egov.bg/Help.
Eine Möglichkeit zur Durchführung von Zwangsversteigerungen ist seit 2017 in den Artikeln 501a bis 501g der bulgarischen Zivilprozessordnung geregelt. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Versteigerungen auf einer speziellen elektronischen Plattform durchzuführen, die vom Justizministerium eingerichtet und verwaltet wird, und die die Teilnahme per Fernzugriff unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ermöglicht. Die Plattform wurde erstellt und ist seit dem 20. Juli 2023 in Betrieb.
Link: https://zapori.mjs.bg/
Gemäß Artikel 487 Absatz 2 der Zivilprozessordnung sind Gerichtsvollzieher verpflichtet, die Bekanntmachungen von Versteigerungen auf der Website des Bezirksgerichts zu veröffentlichen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Versteigerung stattfindet. Darüber hinaus sind private Gerichtsvollzieher gemäß Artikel 19 Absatz 4 des Gesetzes über private Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bekanntmachungen von Zwangsversteigerungen auf der Website der Kammer der privaten Gerichtsvollzieher zu veröffentlichen: https://sales.bcpea.org/
Zweck und Umfang: Ein Mediationsverfahren erfolgt in Bulgarien ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die Mediation ist im Gesetz über Mediation geregelt. Gemäß den Regelungen des Gesetzes über Mediation ist die Mediation ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem eine dritte Partei, der Mediator, die Parteien des Rechtsstreits dabei unterstützt, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gegenstand der Mediation können zivil-, handels-, arbeits-, familien- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbraucherrechten sowie andere Streitigkeiten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen sein, einschließlich grenzüberschreitender Streitigkeiten. Das Gesetz erlaubt die Durchführung von Mediationen in Strafverfahren in den in der Strafprozessordnung festgelegten Fällen; derzeit sind jedoch keine entsprechenden Fälle vorgesehen.
Im Jahr 2020 hat das Justizministerium die Website https://mediation.mjs.bg/ mit einem kostenlosen Modul für die Durchführung von Online-Mediation eingerichtet. Das Modul für Online-Mediation ermöglicht den Verwendern,
- eine Mediation durch Einreichung eines Antrags einzuleiten,
- einen Mediator auszuwählen,
- eine Vereinbarung über die Einleitung einer Mediation anzunehmen oder abzulehnen,
- eine Person zu bevollmächtigen, die sie nach Beginn des Verfahrens vertritt,
- einer vom Mediator ausgerichteten Zusammenkunft zuzustimmen oder diese abzulehnen,
- eine Zusammenkunft mit dem Mediator auszurichten,
- eine Vereinbarung (Einigung) im Rahmen einer Mediation anzunehmen oder abzulehnen,
- die Mediation zu beenden.
Die Kommunikation in dem Modul kann über Audio- und Videokonferenzen sowie einen Chat erfolgen.
Eine im Rahmen eines Mediationsverfahrens erzielte Vereinbarung, die den Gegenstand eines Rechtsstreits betrifft, hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs und bedarf der Zustimmung eines Bezirksgerichts. Das zuständige Gericht genehmigt die Vereinbarung, sobald sie von den Parteien angenommen wurde, sofern sie nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Zuständige Behörde: Justizministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
Antragsteller müssen den Nutzungsbedingungen der Plattform zustimmen.
Die Angabe der Kontaktdaten des Verfahrensgegners ist keine Voraussetzung für die Einreichung des Antrags, wird jedoch empfohlen.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
Für den Zugang zur Online-Mediationsplattform ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
- Einzureichende Unterlagen:
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Die im Rahmen eines Online-Mediationsverfahrens geschlossene Vereinbarung hat dieselben Rechtswirkungen wie eine offline unterzeichnete Vereinbarung.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Die Nutzung der Online-Plattform ist kostenlos; die Parteien haben jedoch die Vergütung des Mediators zu tragen.
Link: https://mediation.mjs.bg/
Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Zugangs zu Mediationsverfahren in Bulgarien sind hier verfügbar.
Zweck und Umfang: Auf dem Zentralen Portal für die Beantragung elektronischer Verwaltungsdienste der Agentur für die öffentlichen Register beim Justizministerium werden die Online-Portale des Unternehmensregisters, des Registers gemeinnütziger Rechtsträger und des Grundbuchs zusammengeführt. Über das Zentrale Portal können nicht registrierte Verwender auf den öffentlichen Bereich des Profils aller Unternehmen oder gemeinnützigen Rechtsträger zugreifen, der Informationen über ihren aktuellen Eintragungsstatus, ihre Geschäftsanschrift und Vertretung, den Gründungsakt, Finanz- und Jahresberichte usw. enthält. Registrierte Verwender können auf alle von der Agentur für die öffentlichen Register angebotenen elektronischen Dienste zugreifen und Zahlungen für angeforderte Dienste auf elektronischem Wege vornehmen. Zu den elektronischen Diensten des Unternehmensregisters und des Registers gemeinnütziger Rechtsträger gehören:
- Eintragung, Neueintragung, Änderung der Angaben zu Unternehmen/gemeinnützigen Organisationen
- Eintragung von Angaben zu Vollmachten, Zweigniederlassungen, Liquidation und anderen Angelegenheiten
- Bekanntgabe von Rechtsakten
- Ausstellung von Bescheinigungen
Zuständige Behörde: Agentur für die öffentlichen Register beim Justizministerium
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
Registrierte Verwender des Portals der Agentur für die öffentlichen Register können sich mit einem Benutzernamen und einem Passwort sowie mithilfe der folgenden zusätzlichen Methoden authentifizieren:- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
- mit einem von der Agentur für die öffentlichen Register ausgestellten Zertifikat
- mit einem von der Staatlichen Agentur der Einnahmen ausgestellten persönlichen Identifikationscode
- Einzureichende Unterlagen:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen:
Ja, alle Verfahren können vollständig online durchgeführt werden.
Kosten: Die Nutzung des Zentralen Online-Portals ist kostenlos. Für die verschiedenen Dienste, die von den Registern angeboten werden, fallen unterschiedliche Gebühren an.
Link: https://portal.registryagency.bg/CR/services
Weitere Informationen über die Möglichkeiten zur Eintragung einer Gesellschaft und zum Zugang zu Informationen über Gesellschaften in Bulgarien sind hier verfügbar: https://portal.registryagency.bg/CR/services
Zweck und Umfang: Bürgerinnen und Bürger können über das von der E-Government-Infrastruktur der Exekutivagentur betriebene System für elektronische Formulare elektronisch Anträge auf Ausstellung mehrsprachiger Formulare für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden einreichen. Der Zugriff auf das System für elektronische Formulare ist über das persönliche Profil des Verwenders auf der Website „egov.bg“ möglich.
Zuständige Behörde: E-Government-Infrastruktur der Exekutivagentur/kommunale Behörden
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
Mehrsprachige Formulare für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können von den betroffenen Personen und von berechtigten Dritten angefordert werden.
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung:
Verwender benötigen eine Authentifizierung mit qualifizierter elektronischer Signatur, um auf das Zentrale Portal für den Zugang zu elektronischen Verwaltungsdiensten zugreifen zu können, sowie das Programm Adobe Reader.
-
Einzureichende Unterlagen:
Antragsteller müssen in jedem Fall Folgendes einreichen:
- Antrag auf Ausstellung der Urkunde
- Nachweis über die entrichtete Gebühr
Je nach den Umständen des Einzelfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das Dokument hat die in der Verordnung (EU) 2016/1191 vorgesehenen Rechtswirkungen.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja, das Verfahren kann vollständig online durchgeführt werden.
Kosten: Die Kosten variieren je nach Gemeindeverwaltung, die den Dienst bereitstellt. Der zu zahlende Betrag wird automatisch generiert und der Verwender wird zum elektronischen Zahlungssystem weitergeleitet.
Zweck und Umfang:
Das Portal für elektronische Dienste der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien bietet die folgenden Dienste an, die nach Anmeldung mittels qualifizierter elektronischer Signatur verfügbar sind:
- Ausstellung einer Bescheinigung für anhängige Strafverfahren
- Einreichung von Anträgen auf Verfahrenseinleitung, Anzeigen und anderen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
- Einreichung eines Antrags nach dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen
- Ausstellung einer Bescheinigung für einen Geschädigten
- Einreichung eines Antrags auf Zwangseinweisung und -behandlung
- Einreichung eines Berichts, einer Meldung, eines Antrags auf Verfahrenseinleitung wegen häuslicher Gewalt
- Ausstellung einer Bescheinigung über eine verbüßte Strafe
Das Portal für elektronische Dienste der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien stellt auch den Dienst „Akten-/Verfahrensstatus prüfen“ zur Verfügung, für den keine Anmeldung erforderlich ist.
Die über den elektronischen Dienst angeforderte Dienstleistung wird im Profil, das bei der qualifizierten elektronischen Signatur hinterlegt ist, angezeigt oder an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse versendet; mit Ausnahme der Funktion „Akten-/Verfahrensstatus prüfen“, bei der das Ergebnis der Dienstleistung direkt auf dem Bildschirm des verwendeten Browsers angezeigt wird.
Zuständige Behörde:
Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen Verwender ihre Identität anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur authentifizieren.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Das online versendete oder empfangene Dokument hat die gleiche Rechtswirkung wie das offline unterzeichnete Dokument.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Die Verfahren zur Ausstellung von Urkunden oder zur Erteilung von Informationen können vollständig online durchgeführt werden.
Kosten: Die Dienste sind kostenlos, mit Ausnahme des Dienstes „Ausstellung einer Bescheinigung für anhängige Strafverfahren“ (2 BGN).
Zweck und Umfang: Das offene Datenportal der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien bietet der Öffentlichkeit Zugang zu dem von der Staatsanwaltschaft bereitgestellten öffentlichen Datenbestand im Zusammenhang mit Jahresberichten und sonstigen Berichten.
Zuständige Behörde:
Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien
Zugangsbedingungen:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Keine
- Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung: Keine
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Entfällt
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen:
Kosten: Entfällt
Link: https://opendata.prb.bg/