In Polen gibt es mehrere Plattformen, die elektronische Behördendienste für Bürgerinnen und Bürger anbieten, und es gibt eine übergreifende Online-Plattform, um diese dort einzubinden. Ziel ist es, Online-Websites von Ministerien und Regierungsbehörden zusammenzuführen und die vom Staat für Bürgerinnen und Bürger bereitgestellten digitalen Dienste dort zu integrieren. Die Plattform bietet digitale Dienste bereits über folgende Unterplattformen an: obywatel.gov.pl (Dienste für Einzelpersonen) und biznes.gov.pl (Dienste für Unternehmen).
Im Allgemeinen sind die digitalen Dienste sehr unterschiedlich weit entwickelt. So sind beispielsweise die vom Ministerium für Inneres und Verwaltung über gov.pl oder obywatel.gov.pl bereitgestellten Dienste recht gut ausgebaut, während komplexere Dienste wie die im Bereich der Justiz, nur einen kleinen Teil des Justizwesens abdecken.
Die Beantragung von Prozesskostenhilfe auf elektronischem Weg ist nur bei vollständig digitalisierten Gerichtsverfahren möglich, etwa beim nationalen Mahnverfahren auf Erlass eines Mahnbescheids.
Für die Geltendmachung von Entschädigungen gibt es kein gesondertes Verfahren.
Zweck und Umfang: Es können nur folgende Zivilverfahren online eingeleitet werden:
- elektronische Mahnverfahren, für Geldforderungen unabhängig vom Gesamtstreitwert, Einleitung über das Online-System e-Sąd (Gerichtsportal e-Court, elektronisches Gericht)
- Insolvenzverfahren, Einleitung über das KRZ-Informationssystem
Zuständige Behörde:
- Elektronische Mahnverfahren werden von der 6. Zivilkammer des Bezirksgerichts Lublin-West in Lublin bearbeitet.
- 30 spezialisierte Insolvenzabteilungen an den erstinstanzlichen Kreisgerichten.
Zugangsbedingungen:
- Eine Person, die ein Verfahren einleitet, benötigt ein Konto im e-Sąd-System. Das Gericht muss daraufhin die Identität des Antragstellers anhand der PESEL-Datenbank bestätigen. Das Konto kann später nur in diesem System als elektronische Signatur verwendet werden (es handelt sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur). Auch eine qualifizierte elektronische Signatur kann verwendet werden.
- Das Insolvenzverfahren wird über ein Online-Formular im nationalen Schuldnerregister eingeleitet. Dies erfordert die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Kontos (Profil Zaufany) oder eine elektronische qualifizierte Signatur.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente:
- Das Verfahren kann online eingeleitet werden und die gerichtlichen Entscheidungen werden elektronisch übermittelt. In elektronischen Mahnverfahren kann der Antragsgegner nicht inhaltlich auf den Antrag antworten. Der einzige mögliche Rechtsbehelf gegen einen Mahnbescheid ist das Einlegen eines Widerspruchs (in herkömmlicher oder elektronischer Form). In diesem Fall verliert der Mahnbescheid seine Rechtskraft und hat keine rechtliche Wirkung mehr. Die Sache wird über das Gerichtsportal an das örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners verwiesen, das in einem weiteren Verfahren über die Sache befindet.
- Das Insolvenzverfahren kann nur online eingeleitet werden.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten:
- Die Gebühren für elektronische Mahnverfahren sind unterschiedlich, aber die Kosten für die Einreichung eines Online-Verfahrens betragen ein Viertel der Gebühr, die in einem herkömmlichen Verfahren anfällt, jedoch mindestens 30 PLN.
- Die Gebühren für das Insolvenzverfahren betragen 30 PLN.
Link:
In Polen erfolgt die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente in Zivilsachen über das sogenannte Informationsportal der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das betrifft nur die Zustellung an zugelassene Rechtsanwälte. Nach entsprechenden Gesetzesänderungen ist die elektronische Zustellung seit März 2024 auch in Strafsachen möglich. Derzeit ist die Übermittlung von Dokumenten nur einseitig möglich, und zwar von den Gerichten an die Empfänger.
Zwangsversteigerungen werden nicht online durchgeführt. Nur die Bekanntmachungen von Versteigerungen werden auf der Website des Nationalen Rats der Gerichtsvollzieher (gemäß einer gesetzlichen Verpflichtung) und üblicherweise auf der Website des Gerichtsvollziehers, der die betreffende Versteigerung durchführt, veröffentlicht.
Das polnische Justizministerium arbeitet an einem Projekt mit dem Titel „Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren durch Erweiterung der Kompetenzen von Mediatoren, Einrichtung eines nationalen Mediatorenverzeichnisses und Informationsmaßnahmen“.
Es sind Gesetzesänderungen sowie Informations- und Werbemaßnahmen im Bereich der Mediation und Mediationsschulungen vorgesehen. Außerdem soll ein nationales Mediatorenverzeichnis eingerichtet werden, um Interessenten die Suche nach einem Mediator zu erleichtern, der sich auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisiert hat. Die Aufnahme eines Mediators in das Verzeichnis ist eine Bestätigung, dass der Mediator über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, um in bestimmten Verfahrensarten als Mediator tätig zu werden. Zudem soll die Kommunikation zwischen Mediatoren und Gerichten (Richtern) verbessert werden. Es wird ein öffentliches und transparentes Verzeichnis sein, das Teil des IT-Systems für Bürgerinnen und Bürger sowie für Justizbedienstete in Polen ist. Das nationale Mediatorenverzeichnis wird voraussichtlich Ende Oktober 2023 fertiggestellt sein.
Link: https://krm.gov.pl
Derzeit werden keine vollständig digitalen Dienste im Zusammenhang mit Mediation vom Staat oder der Justiz zur Verfügung gestellt, jedoch können unabhängige Mediationszentren elektronische Mediationsdienste anbieten. Elektronische Mediation wird beispielsweise vom Mediationszentrum des polnischen Rats der Rechtsanwaltschaft bereitgestellt.
Zweck und Umfang: Einzelunternehmer (selbstständig Erwerbstätige) können sich online im Zentralregister und in der Informationsstelle für Wirtschaftstätigkeit eintragen lassen. Durch diese Registrierung erhält ein Unternehmer eine NIP-Nummer (Steuernummer) und eine REGON-Nummer (Unternehmensregisternummer).
Zuständige Behörde: Zentralregister und Informationsstelle für Wirtschaftstätigkeit/Ministerium für Entwicklung und Technologie
Zugangsbedingungen: Es bestehen keine Zugangsbedingungen.
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Der Einzelunternehmer gilt einen Tag nach der online erfolgten Eintragung als eingetragen.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: Der Dienst ist kostenlos.
Link: https://www.biznes.gov.pl/pl/opisy-procedur/-/proc/736
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Zweck und Umfang: Gesellschaften, d. h. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, können online über https://prs.ms.gov.pl/krs eingetragen werden.
Zuständige Behörde: Justizministerium (für das IT-System), Gerichte (für die Eintragung)
Zugangsbedingungen: Konto im IT-System (KRS)
Rechtswirkung elektronischer Dokumente: Die Gesellschaft kann online eingetragen werden.
Möglichkeit, das gesamte Verfahren online durchzuführen: Ja
Kosten: 250–500 PLN (Kosten der Eintragung), 100 PLN (Veröffentlichung im Amtsblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“)
Abgesehen von öffentlichen Urkunden sind Übersetzungen digitaler Dienste offenbar nicht verfügbar.